RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 55d

Carl Duisberg Centren Intertraining und Consult Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Aktenzeichen: 70c IN 111/26Insolvenzgericht: KölnBundesland: Nordrhein-Westfalen

Gemeinnützige GmbH mit Fokus auf internationale Bildungs- und Qualifizierungsprojekte, insbesondere Deutsch-Sprachkurse und interkulturelle Trainings im In- und Ausland.

carl.dewahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 55
Bieterfenster
noch ~37 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Köln
Nordrhein-Westfalen
Branche
Sonstiges
verwalter
Dr. Christoph Niering
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Duisberg Centren Intertraining und Consult Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Köln, 50670) wurde am 16.07.2026 beim Köln eröffnet (Az. 70c IN 111/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Christoph Niering bestellt. Forderungen sind bis zum 16.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: 1. Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO) - die Förderung der Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) 2. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke vor allem durch: - Berufliche Qualifizierungsprojekte im In- und Ausland, Hochschulprogramme, insbesondere in Form der Durchführung von Deutsch-Sprachkursen im In- und Ausland - Schulungsleistungen im In- und Ausland im Rahmen von Projekten der internationalen Zusammenarbeit, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung, - Durchführung von Schüleraustauschprogrammen und Fremdsprachenreisen - Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Schulungen für Erwachsene und Heranwachsende zum Erwerb und Erweiterung interkultureller Kompetenzen..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzWebsite erreichbarHRB HRB 24120Bieterfenster ~37 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 111/26 Eröffnungsbeschluss (Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO) Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 24120 eingetragenen Carl Duisberg Centren Intertraining und Consult Gemeinnützige Gesellschaft mit beschVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 111/26 Eröffnungsbeschluss (Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO) Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 24120 eingetragenen Carl Duisberg Centren Intertraining und Consult Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hansaring 49 - 51, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch: […]. Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.07.2026, um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […], Telefon: 0221 99 22 30-0, Fax: 0221 99 22 3035. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der der 16.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 28.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 70c IN 111/26 Amtsgericht Köln, 16.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Carl Duisberg Centren Intertraining und Consult Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Registernummer
HRB HRB 24120 · Amtsgericht Köln
Sitz
Köln, 50670
Geschäftsadresse
Hansaring 49-51, 50670, Köln
Gegenstand des Unternehmens
1. Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO) - die Förderung der Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) 2. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke vor allem durch: - Berufliche Qualifizierungsprojekte im In- und Ausland, Hochschulprogramme, insbesondere in Form der Durchführung von Deutsch-Sprachkursen im In- und Ausland - Schulungsleistungen im In- und Ausland im Rahmen von Projekten der internationalen Zusammenarbeit, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung, - Durchführung von Schüleraustauschprogrammen und Fremdsprachenreisen - Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Schulungen für Erwachsene und Heranwachsende zum Erwerb und Erweiterung interkultureller Kompetenzen.
Stammkapital
€30.000
Gegründet am

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
16.09.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
16.10.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Carl Duisberg Centren Intertraining und Consult Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Duisberg Centren Intertraining und Consult Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Köln, 50670) wurde am 16.07.2026 beim Köln eröffnet (Az. 70c IN 111/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Carl Duisberg Centren Intertraining und Consult Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Köln. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70c IN 111/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Carl Duisberg Centren Intertraining und Consult Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung?+

Dr. Christoph Niering, Köln wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 16.09.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von Carl Duisberg Centren Intertraining und Consult Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: 1. Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO) - die Förderung der Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) 2. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke vor allem durch: - Berufliche Qualifizierungsprojekte im In- und Ausland, Hochschulprogramme, insbesondere in Form der Durchführung von Deutsch-Sprachkursen im In- und Ausland - Schulungsleistungen im In- und Ausland im Rahmen von Projekten der internationalen Zusammenarbeit, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung, - Durchführung von Schüleraustauschprogrammen und Fremdsprachenreisen - Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Schulungen für Erwachsene und Heranwachsende zum Erwerb und Erweiterung interkultureller Kompetenzen..

Kann Carl Duisberg Centren Intertraining und Consult Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Teile davon übernommen werden?+

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