Debtor in possessionInsolvency openedEarly phase · 7d

CEUS Coswiger Eintöpfe und Suppen OHG

Case number: 536 IN 1047/26Court: DresdenState: Sachsen
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Stage
Insolvency opened
day 7
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~84 days left
Insolvenzgeld window
Court / region
Dresden
Sachsen
Industry
Manufacturing
verwalter
Dr. Tim Brune
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning CEUS Coswiger Eintöpfe und Suppen OHG were opened on 2026-09-02 at the Dresden (case no. 536 IN 1047/26). Procedure type: Debtor in possession. Dr. Tim Brune was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-10-28.

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Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 536/557 IN 1047/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEUS Coswiger Eintöpfe und Suppen OHG, Reisewitzer Straße 27, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 8482 vertreten durch: […] vertreten durch: […] ergeht am 01.09.2026 nachfolgeShow full announcement ↓
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 536/557 IN 1047/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEUS Coswiger Eintöpfe und Suppen OHG, Reisewitzer Straße 27, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 8482 vertreten durch: […] vertreten durch: […] ergeht am 01.09.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.09.2026 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt […]17 01097 Dresden Telefon geschäftlich: 0351 20536 0 Telefax: 0351 20536 79 Email geschäftlich: [email protected] Website: www.whitecaseinso.de bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 28.10.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf: Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Dienstag, 24.11.2026 10:00 Uhr Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Der Insolvenzverwalter hat beantragt, ihn gemäß § 160 InsO dazu zu ermächtigen, ohne die Einholung jeweils weiterer Zustimmungen der Gläubigerversammlung zukünftig Rechtshandlungen vorzunehmen, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, darunter - die Übertragung des schuldnerischen Geschäftsbetriebes, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte, u.a., aber nicht begrenzt auf Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung und gesellschaftsrechtlichen Haftungsgrundlagen sowie - der Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der vorstehenden Ansprüche mit einem Dritten. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Next dateClaims deadline — creditors', not yours2026-10-28 · in 48 days

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Key deadlines

Claim deadline
2026-10-28
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
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Questions & guidance

Frequently asked questions

Is CEUS Coswiger Eintöpfe und Suppen OHG insolvent?+

Insolvency proceedings concerning CEUS Coswiger Eintöpfe und Suppen OHG were opened on 2026-09-02 at the Dresden (case no. 536 IN 1047/26).

Which court handles the insolvency of CEUS Coswiger Eintöpfe und Suppen OHG and what is the case number?+

The competent court is the Dresden. The proceedings are conducted under case number 536 IN 1047/26.

Who is the insolvency administrator of CEUS Coswiger Eintöpfe und Suppen OHG?+

Dr. Tim Brune, Dresden was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-10-28.

Can CEUS Coswiger Eintöpfe und Suppen OHG or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?