Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

CPA! Communications- und Projektagentur GmbH

Aktenzeichen: 10 IN 293/26Insolvenzgericht: WiesbadenBundesland: Hessen

CPA! Communications- und Projektagentur GmbH bietet Kommunikationsdienstleistungen und Projektmanagement für Geschäftskunden an.

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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~13 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Wiesbaden
Hessen
Branche
Beratung & Freiberuf
verwalter
Rechtsanwalt Andreas Conzelmann
Buschlinger, Claus & Partner Rechtsanw. PartGmbB
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPA! Communications- und Projektagentur GmbH wurde am 22.06.2026 beim Wiesbaden beantragt (Az. 10 IN 293/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Conzelmann (Buschlinger, Claus & Partner Rechtsanw. PartGmbB) bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzHRB HRB 10104Bieterfenster ~13 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

10 IN 293/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CPA! Communications- und Projektagentur GmbH,[…] (AG Wiesbaden , HRB 10104), ist am 19.06.2026 um 15:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur miVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
10 IN 293/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CPA! Communications- und Projektagentur GmbH,[…] (AG Wiesbaden , HRB 10104), ist am 19.06.2026 um 15:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt […], Buschlinger, Claus & Partner Rechtsanw. PartGmbB, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 1504-0, Fax: 0611 1504-52, E-Mail: [email protected] bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Wiesbaden, 19.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-09-22 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Rechtsanwalt Andreas Conzelmann
Kanzlei: Buschlinger, Claus & Partner Rechtsanw. PartGmbB
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist CPA! Communications- und Projektagentur GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPA! Communications- und Projektagentur GmbH wurde am 22.06.2026 beim Wiesbaden beantragt (Az. 10 IN 293/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von CPA! Communications- und Projektagentur GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Wiesbaden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 293/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von CPA! Communications- und Projektagentur GmbH?+

Rechtsanwalt Andreas Conzelmann (Buschlinger, Claus & Partner Rechtsanw. PartGmbB), Wiesbaden wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann CPA! Communications- und Projektagentur GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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