Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

Direct-Smarter Technology GmbH

Aktenzeichen: 7 IN 160/26Insolvenzgericht: Hansestadt StendalBundesland: Sachsen-Anhalt
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
Stammkapital
Branche
verwalter
Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
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Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Direct-Smarter Technology GmbH (Gommern) wurde am 03.08.2026 beim Hansestadt Stendal beantragt (Az. 7 IN 160/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi bestellt.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Rechtsname
Direct-Smarter Technology GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 34662 · Amtsgericht Stendal
Sitz
Gommern
Geschäftsadresse
Gommern
Gegenstand des Unternehmens
Stammkapital
Gegründet am

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteSicherungsmaßnahme03.08.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

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Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

7 IN 160/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Direct-Smarter Technology GmbH, Industriepark Str. A-9, 39245 Gommern (AG Stendal, HRB 34662), vertr. d: […]. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen InsoVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
7 IN 160/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Direct-Smarter Technology GmbH, Industriepark Str. A-9, 39245 Gommern (AG Stendal, HRB 34662), vertr. d: […]. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt […], Tel.: 0391-810563-98, Fax: 0391-810563-99 bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Stendal, 30.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist Direct-Smarter Technology GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Direct-Smarter Technology GmbH (Gommern) wurde am 03.08.2026 beim Hansestadt Stendal beantragt (Az. 7 IN 160/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Direct-Smarter Technology GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Hansestadt Stendal. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 7 IN 160/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Direct-Smarter Technology GmbH?+

Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Magdeburg wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Direct-Smarter Technology GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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