Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

DROIGK Mould Technologies GmbH

Aktenzeichen: 1 IN 190/26Insolvenzgericht: MeiningenBundesland: Thüringen
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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~89 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Meiningen
Thüringen
Branche
Fertigung / Industrie
verwalter
Rechtsanwalt Jakob Schwarz
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DROIGK Mould Technologies GmbH wurde am 07.09.2026 beim Meiningen beantragt (Az. 1 IN 190/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jakob Schwarz bestellt.

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Vorläufige InsolvenzHRB HRB 525008Bieterfenster ~89 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

In dem Verfahren über den Antrag d. DROIGK Mould Technologies GmbH, OT Schönbrunn, Neustädter Straße 46, 98667 Schleusegrund, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 525008 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Ehlers & […] auf Eröffnung des InsolvVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
In dem Verfahren über den Antrag d. DROIGK Mould Technologies GmbH, OT Schönbrunn, Neustädter Straße 46, 98667 Schleusegrund, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 525008 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Ehlers & […] auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: 1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) |wird am 07.09.2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, mit der Maßgabe nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Telefon: 03621 3632-0, Telefax: 03621 3632-32, Email: [email protected]. - werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt. 2. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird. 1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)wird am 07.09.2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, mit der Maßgabe nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Telefon: 03621 3632-0, Telefax: 03621 3632-32, Email: [email protected]. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Meiningen Lindenallee 15 98617 Meiningen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 07.09.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-12-08 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

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§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist DROIGK Mould Technologies GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DROIGK Mould Technologies GmbH wurde am 07.09.2026 beim Meiningen beantragt (Az. 1 IN 190/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von DROIGK Mould Technologies GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Meiningen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 190/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von DROIGK Mould Technologies GmbH?+

Rechtsanwalt Jakob Schwarz, Gotha wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann DROIGK Mould Technologies GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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