RegelinsolvenzSicherungsmaßnahme

DSB Verwaltungs GmbH

Aktenzeichen: 670 IN 15/26Insolvenzgericht: PotsdamBundesland: Brandenburg

Vermietung beweglicher und unbeweglicher Sachen und Glasfaser-Montage, Sitz Kloster Lehnin, gegründet 2023.

Zum Beobachten anmelden
Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~9 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Potsdam
Brandenburg
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Verwalter-Kontakt anzeigen — kostenlos

Kostenlose Registrierung. Danach siehst du Name, Kanzlei und Kontaktdaten des zuständigen Verwalters.

Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSB Verwaltungs GmbH (Kloster Lehnin, 14797) wurde am 18.06.2026 beim Potsdam beantragt (Az. 670 IN 15/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. DSB Verwaltungs GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 27.04.2023. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Glasfaserarbeiten (insbesondere Montage)..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzHRB HRB 37170Bieterfenster ~9 Tage

Passt das zu dem, was du kaufst?

Sag uns einmal Branche, Größe und Region. Wir bewerten diesen Fall — und jeden neuen — gegen deine These und melden dir die passenden.

Zum Beobachten anmelden
Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

670 IN 15/26 In dem Verfahren über den Antrag der Finanzamt Brandenburg, Magdeburger Straße 46, 14770 Brandenburg an der Havel - antragstellende Gläubigerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. DSB Verwaltungs GmbH, Grabenstraße 1, 14797 Kloster Lehnin, vertreten durch: […] RVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
670 IN 15/26 In dem Verfahren über den Antrag der Finanzamt Brandenburg, Magdeburger Straße 46, 14770 Brandenburg an der Havel - antragstellende Gläubigerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. DSB Verwaltungs GmbH, Grabenstraße 1, 14797 Kloster Lehnin, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 37170 P - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Felix Rechtsanwalts GmbH, Schleusenstraße 5, 14712 Rathenow hat das Amtsgericht Potsdam am 01.04.2026 beschlossen: | Es wird festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist. Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt. Der Beschluss vom 12.03.2026 (Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung) wird aufgehoben. Der Sachverständige wird vom Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens entbunden. Der Verfahrenswert wird auf 97.494 € festgesetzt (§§ 58 Absatz 2, 43 Absatz 1 GKG). | Gründe: | Die antragstellende Gläubigerin, deren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin nach § 14 InsO zulässig war, hat die Hauptsache für erledigt erklärt, da inzwischen die verfahrensgegenständliche Forderung erfüllt wurde. Die Schuldnerin hat sich der Erledigungserklärung ausdrücklich angeschlossen. Die Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens besteht nicht mehr. Die Grundlage für Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO ist entfallen. Die Kostenentscheidung folgt dem Antrag der Gläubigerseite und entspricht im Übrigen dem billigen Ermessen, §§ 4 InsO, 91 a ZPO. Der Gegenstandswert entspricht der Höhe der Gläubigerforderung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung zu 1 kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Gegen die Entscheidung, mit der der Streitwert festgesetzt worden ist, kann Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist binnen sechs Monaten bei dem Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit Eintreten der Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder der anderweitigen Erledigung des Verfahrens. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf der sechsmonatigen Frist festgesetzt worden, kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Im Fall der formlosen Mitteilung gilt der Beschluss mit dem vierten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gemacht. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Potsdam, 01.04.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
DSB Verwaltungs GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 37170 · Amtsgericht Potsdam
Sitz
Kloster Lehnin, 14797
Geschäftsadresse
Grabenstraße 1, 14797, Kloster Lehnin
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Glasfaserarbeiten (insbesondere Montage).
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
27.04.2023
Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterFenster schließt sichBekanntmachung vor 84 Tagen

Seit der Eröffnung ist einige Zeit vergangen. Ein Bieterprozess läuft möglicherweise bereits — vor einer Interessensbekundung kurz prüfen, ob der Betrieb noch verkauft wird.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

Registriere dich kostenlos, um das vollständige Dossier zu lesen.

Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.

Kostenlos weiterlesen

Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.

Passt dieses Unternehmen zu deiner Suche?

Berechne die Passgenauigkeit gegen dein Käufer-Profil — Branche, Region, Größe, Deal-Struktur.

Dein persönlicher Match-Score für dieses Unternehmen

Erstelle in 60 Sekunden ein kostenloses Käufer-Profil und sieh sofort, wie gut dieses Unternehmen zu deiner Branche, Region und Deal-Größe passt.

Käufer-Profil erstellen — kostenlos
Ähnliche Verfahren

Ähnliche Verfahren

Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist DSB Verwaltungs GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSB Verwaltungs GmbH (Kloster Lehnin, 14797) wurde am 18.06.2026 beim Potsdam beantragt (Az. 670 IN 15/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von DSB Verwaltungs GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Potsdam. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 670 IN 15/26 geführt.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von DSB Verwaltungs GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Glasfaserarbeiten (insbesondere Montage)..

Kann DSB Verwaltungs GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

Was jetzt? Käufer-Leitfaden

Wie läuft ein Asset-Deal aus einer Insolvenz ab? Welche Fristen musst du kennen? Wann sprichst du am besten mit dem Verwalter?