Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

DY-Sanierungsservice und Solar GmbH

Aktenzeichen: 70c IN 86/26Insolvenzgericht: KölnBundesland: Nordrhein-Westfalen

DY-Sanierungsservice und Solar GmbH in Köln bietet Sanierungs- und Solardienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden an.

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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~35 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Köln
Nordrhein-Westfalen
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DY-Sanierungsservice und Solar GmbH (Köln, 50678) wurde am 14.07.2026 beim Köln beantragt (Az. 70c IN 86/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. DY-Sanierungsservice und Solar GmbH ist eine eingetragene GmbH. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: der Vertrieb und Einbau von Solaranlagen, Bodenverlegearbeiten, Abrissarbeiten sowie Hausmeisterdienstleistungen..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzHRB HRB 108508Bieterfenster ~35 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 86/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108508 eingetragenen DY-Sanierungsservice und Solar GmbH, Ubierring 10, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch: […] Zum vorläufigen InsolvenzverwaVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 86/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108508 eingetragenen DY-Sanierungsservice und Solar GmbH, Ubierring 10, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch: […] Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt […], Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 70c IN 86/26 Amtsgericht Köln, 14.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
DY-Sanierungsservice und Solar GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 108508 · Amtsgericht Köln
Sitz
Köln, 50678
Geschäftsadresse
Ubierring 10, 50678, Köln
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb und Einbau von Solaranlagen, Bodenverlegearbeiten, Abrissarbeiten sowie Hausmeisterdienstleistungen.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am

Unternehmensprofil

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-10-14 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist DY-Sanierungsservice und Solar GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DY-Sanierungsservice und Solar GmbH (Köln, 50678) wurde am 14.07.2026 beim Köln beantragt (Az. 70c IN 86/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von DY-Sanierungsservice und Solar GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Köln. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70c IN 86/26 geführt.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von DY-Sanierungsservice und Solar GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: der Vertrieb und Einbau von Solaranlagen, Bodenverlegearbeiten, Abrissarbeiten sowie Hausmeisterdienstleistungen..

Kann DY-Sanierungsservice und Solar GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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