RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetSpäte Phase · 92d

F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH

Aktenzeichen: 3 IN 139/25Insolvenzgericht: Bad KreuznachBundesland: Rheinland-Pfalz

F. Klein GmbH Transport und Reifenhandel, Spedition und Reifenhandel, insolvent am 11.06.2026, Sitz Laubenheim/Nahe.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 92
Bieterfenster
Antragsphase vorbei
Gericht / Region
Bad Kreuznach
Rheinland-Pfalz
Branche
Logistik & Transport
verwalter
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH wurde am 09.06.2026 beim Bad Kreuznach eröffnet (Az. 3 IN 139/25). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingo Grünewald bestellt.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Geschäfts-Nr.: 3 IN 139/25 Am 08.06.2026 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH, Schulstraße 21, 55452 Laubenheim (AG Bad Kreuznach, HRB 4745), vertr. d: […]. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Geschäfts-Nr.: 3 IN 139/25 Am 08.06.2026 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH, Schulstraße 21, 55452 Laubenheim (AG Bad Kreuznach, HRB 4745), vertr. d: […]. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 05.08.2026. b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt auf den 26.08.2026. Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden. Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden. Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bad Kreuznach, 08.06.2026.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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ZeitfensterWahrscheinlich zu spät für den GesamtbetriebBekanntmachung vor 93 Tagen

Der Berichtstermin ist vorbei; über Fortführung oder Liquidation wurde entschieden. Der Gesamtbetrieb ist meist vergeben — einzelne Assets (Marke, Domain, IP, Maschinen) sind dann oft günstiger zu haben.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
26.08.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
26.08.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH wurde am 09.06.2026 beim Bad Kreuznach eröffnet (Az. 3 IN 139/25).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Bad Kreuznach. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 IN 139/25 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH?+

Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Bad Kreuznach wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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