Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

Fanro UG (haftungsbeschränkt)

Aktenzeichen: 533 IN 1300/26Insolvenzgericht: DresdenBundesland: Sachsen
fanro.comwahrscheinlich
Zum Beobachten anmelden
Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~80 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Dresden
Sachsen
Branche
Sonstiges
verwalter
Dr. Nils Freudenberg
Verwalter-Kontakt anzeigen — kostenlos

Kostenlose Registrierung. Danach siehst du Name, Kanzlei und Kontaktdaten des zuständigen Verwalters.

Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fanro UG (haftungsbeschränkt) (Dresden, 01109) wurde am 28.08.2026 beim Dresden beantragt (Az. 533 IN 1300/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Nils Freudenberg bestellt. Fanro UG (haftungsbeschränkt) ist eine eingetragene UG, gegründet am 07.11.2024. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Planung, Bau und Betrieb von Escape-Rooms sowie Entwicklung, Vertrieb und Vermietung von Spielwaren und Kunst; Dienstleistungen im Bereich Innenausbau, insbesondere Planung, Gestaltung und Ausführung von Raumkonzepten; Beratungsleistungen im Bereich Marketing und Unternehmensstrategie (ausgenommen Steuer- und Rechtsberatung)..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzWebsite erreichbarHRB HRB 46000Bieterfenster ~80 Tage

Passt das zu dem, was du kaufst?

Sag uns einmal Branche, Größe und Region. Wir bewerten diesen Fall — und jeden neuen — gegen deine These und melden dir die passenden.

Zum Beobachten anmelden
Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533 IN 1300/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fanro UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmine-Reichard-Ring 1, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 46000 vertreten durch: […] - wurde am 28.08.2026 um 10:35 Uhr […], TelefonVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533 IN 1300/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fanro UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmine-Reichard-Ring 1, 01109 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 46000 vertreten durch: […] - wurde am 28.08.2026 um 10:35 Uhr […], Telefon geschäftlich 0351 47782 31, Website www.tiefenbacher.de, Telefax 0351 47782 44 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. - wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO). Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Fanro UG (haftungsbeschränkt)
Rechtsform
UG
Registernummer
HRB HRB 46000 · Amtsgericht Dresden
Sitz
Dresden, 01109
Geschäftsadresse
Wilhelmine-Reichard-Ring 1, 01109, Dresden
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Bau und Betrieb von Escape-Rooms sowie Entwicklung, Vertrieb und Vermietung von Spielwaren und Kunst; Dienstleistungen im Bereich Innenausbau, insbesondere Planung, Gestaltung und Ausführung von Raumkonzepten; Beratungsleistungen im Bereich Marketing und Unternehmensstrategie (ausgenommen Steuer- und Rechtsberatung).
Stammkapital
€1.000
Gegründet am
07.11.2024

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterJetzt handelnBekanntmachung vor 13 Tagen

Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-11-28 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

Registriere dich kostenlos, um das vollständige Dossier zu lesen.

Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.

Kostenlos weiterlesen

Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

Insolvenzverwalter-Dossier

Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse)

Registriere dich kostenlos, um Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Kanzlei-Anschrift des Verwalters zu sehen.

Kontakt anzeigen — kostenlose Registrierung

Passt dieses Unternehmen zu deiner Suche?

Berechne die Passgenauigkeit gegen dein Käufer-Profil — Branche, Region, Größe, Deal-Struktur.

Dein persönlicher Match-Score für dieses Unternehmen

Erstelle in 60 Sekunden ein kostenloses Käufer-Profil und sieh sofort, wie gut dieses Unternehmen zu deiner Branche, Region und Deal-Größe passt.

Käufer-Profil erstellen — kostenlos
Ähnliche Verfahren

Ähnliche Verfahren

Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Fanro UG (haftungsbeschränkt) insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fanro UG (haftungsbeschränkt) (Dresden, 01109) wurde am 28.08.2026 beim Dresden beantragt (Az. 533 IN 1300/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Fanro UG (haftungsbeschränkt) zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Dresden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 533 IN 1300/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Fanro UG (haftungsbeschränkt)?+

Dr. Nils Freudenberg, Dresden wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von Fanro UG (haftungsbeschränkt)?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Planung, Bau und Betrieb von Escape-Rooms sowie Entwicklung, Vertrieb und Vermietung von Spielwaren und Kunst; Dienstleistungen im Bereich Innenausbau, insbesondere Planung, Gestaltung und Ausführung von Raumkonzepten; Beratungsleistungen im Bereich Marketing und Unternehmensstrategie (ausgenommen Steuer- und Rechtsberatung)..

Kann Fanro UG (haftungsbeschränkt) oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

Was jetzt? Käufer-Leitfaden

Wie läuft ein Asset-Deal aus einer Insolvenz ab? Welche Fristen musst du kennen? Wann sprichst du am besten mit dem Verwalter?