Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

flow consult GmbH

Aktenzeichen: 35 IN 17/26Insolvenzgericht: GifhornBundesland: Niedersachsen

Die flow consult GmbH ist eine Beratungsfirma ohne öffentlich zugängliche Finanz- und Unternehmensinformationen.

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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
Antragsphase vorbei
Gericht / Region
Gifhorn
Niedersachsen
Branche
Beratung & Freiberuf
verwalter
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der flow consult GmbH wurde am 09.06.2026 beim Gifhorn beantragt (Az. 35 IN 17/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzHRB HRB 207920

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Gifhorn Beschluss 35 IN 17/26 08.06.2026 In dem Insolvenzantragsverfahren HEK- Hanseatische Krankenkasse vertr. d: […]. Vorstand, Wandsbeker Zollstr. 86-90, 22041 Hamburg, - Antragstellerin - g e g e n flow consult GmbH vertr. d: […]. GF, Mönkeburgstraße 14, 31303 Burgdorf (AG HildesheimVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Gifhorn Beschluss 35 IN 17/26 08.06.2026 In dem Insolvenzantragsverfahren HEK- Hanseatische Krankenkasse vertr. d: […]. Vorstand, Wandsbeker Zollstr. 86-90, 22041 Hamburg, - Antragstellerin - g e g e n flow consult GmbH vertr. d: […]. GF, Mönkeburgstraße 14, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 207920), vertreten durch: […]. der Beschluss vom 04.06.2026 über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dahingehend ergänzt, dass die Anordnung zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gemäß §§ 21, 22 InsO am 04.06.2026 um 13.47 ergangen ist. 2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird am 08.06.2026 um 16.28 Uhr zusätzlich angeordnet: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ergänzend zu dem Beschluss vom 04.06.2026 über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Antragsgegnerin wird untersagt, an diese zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Antragsgegnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragsgegnerin zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden. Die zusätzliche Anordnung erfolgt auf Antrag des Sachverständigen. Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragsgegnerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären. Die Uhrzeit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 04.06.2026 war zu ergänzen, da eine Übernahme in den Beschluss vom 04.06.2026 versehentlich nicht erfolgt ist. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. […] am Amtsgericht Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/hinweise_zum_datenschutz/ Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-09-09 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der flow consult GmbH wurde am 09.06.2026 beim Gifhorn beantragt (Az. 35 IN 17/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von flow consult GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Gifhorn. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 35 IN 17/26 geführt.

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