RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

Frank Baumann Immobilien und Organisationsberatung GmbH

Aktenzeichen: 503 IN 125/26Insolvenzgericht: DüsseldorfBundesland: Nordrhein-Westfalen

GmbH für Immobilienvermittlung, -bewertung, -verwaltung und Organisationsberatung mit Sitz in Neuss, Stammkapital 25.000 EUR.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 0
Bieterfenster
noch ~92 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Branche
Immobilien
verwalter
Dr. Markus Kier
Kontaktdaten nach Anmeldung

Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Baumann Immobilien und Organisationsberatung GmbH (Neuss, 41460) wurde am 12.08.2026 beim Düsseldorf eröffnet (Az. 503 IN 125/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Markus Kier bestellt. Forderungen sind bis zum 22.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 125/26 Über das Vermögen des im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 15556 eingetragenen Frank Baumann Immobilien und Organisationsberatung GmbH, Hesemannstraße 7, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch: […] wird wegen Zahlungsunfähigkeit undVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 125/26 Über das Vermögen des im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 15556 eingetragenen Frank Baumann Immobilien und Organisationsberatung GmbH, Hesemannstraße 7, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch: […] wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.08.2026, um 15:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […], Telefon: 0211/492240, Fax: 02114922487. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 13.10.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 503 IN 125/26 Düsseldorf, 11.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Frank Baumann Immobilien und Organisationsberatung GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 15556 · Amtsgericht Neuss
Sitz
Neuss, 41460
Geschäftsadresse
Hesemannstraße 7, 41460, Neuss
Gegenstand des Unternehmens
Immobilienvermittlung, -bewertung, -verwaltung und -beratung sowie Organisationsberatung, insbesondere Potentialanalyse, Werbung, Unternehmensführung, Informations- und Kommunikationstechnik, Vertriebsentwicklung, Qualitätsmanagement, Implementierungs-Coaching, Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation, Controlling, Dokumentenmanagement, Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft, Projektmanagement, sowie Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB, Schadensermittlung an Gebäuden, Erstattung von Gutachten, Schiedsgutachten, Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Kurzgutachten (wenn es nur um eine Wertschätzung/Zahlenwerk ohne Erläuterungen geht), Mediation, bauvorbereitende und -begleitende Qualitätskontrolle, fachliche Beratung, Kostenermittlung für Instandhaltung und Modernisierung, Beweissicherung, Ortsbesichtigungen, Erläuterung und Plausibilisierung von bereits erstellten Gutachten usw., Äußerungen als personenzertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
22.09.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
13.10.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Frank Baumann Immobilien und Organisationsberatung GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Baumann Immobilien und Organisationsberatung GmbH (Neuss, 41460) wurde am 12.08.2026 beim Düsseldorf eröffnet (Az. 503 IN 125/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Frank Baumann Immobilien und Organisationsberatung GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Düsseldorf. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 503 IN 125/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Frank Baumann Immobilien und Organisationsberatung GmbH?+

Dr. Markus Kier, Düsseldorf wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 22.09.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Frank Baumann Immobilien und Organisationsberatung GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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