Debtor in possessionInsolvency openedEarly phase · 0d

German Trading Cards GmbH

Case number: 70 IN 651/25Court: HanauState: Hessen
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Stage
Insolvency opened
day 0
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~92 days left
Insolvenzgeld window
Court / region
Hanau
Hessen
Industry
Other
verwalter
Dr. Franz-Ludwig Danko
Insolvenzverwaltung
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning German Trading Cards GmbH (Bruchköbel, 63486) were opened on 2026-08-14 at the Hanau (case no. 70 IN 651/25). Procedure type: Debtor in possession. Dr. Franz-Ludwig Danko (Insolvenzverwaltung) was appointed as insolvency administrator.

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Debtor in possessionManagement still in controlHRB HRB 98940Bid window ~92 days

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Geschäfts-Nr.: 70 IN 651/25 Am 13.08.2026 um 06:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der German Trading Cards GmbH, Hauptstraße 47, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 98940), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Insolvenzverwaltung, Westendstr. 74, 603Show full announcement ↓
Geschäfts-Nr.: 70 IN 651/25 Am 13.08.2026 um 06:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der German Trading Cards GmbH, Hauptstraße 47, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 98940), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Insolvenzverwaltung, Westendstr. 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 0049 69273156120, Fax: 0049 692731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 21.09.2026. b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. - Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, - Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, müssen schriftlich bis zum 19.10.2026 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden. Hinweis: - Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt. - Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem […] einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 13.08.2026.

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
German Trading Cards GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 98940 · Amtsgericht Hanau
Registered seat
Bruchköbel, 63486
Business address
Hauptstr. 47, 63486, Bruchköbel
Business purpose
der Betrieb einer Handelsgesellschaft mit Schwerpunkt auf Sammelkarten und deren Zubehör. Der Vertrieb erfolgt lokal, sowie über E-Commerce Plattformen.
Share capital
€25.000
Founded on
2021-03-19

Company profile

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Proceedings opened. From here every week costs the estate money, which is why going-concern sales usually run between opening and the report meeting. This is the real buying window.

Typical sequence under the German InsO; not legal advice and not a statement about this case. The administrator runs the process.

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Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

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Key deadlines

Claim deadline
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

Administrator dossier

Dr. Franz-Ludwig Danko
Firm: Insolvenzverwaltung
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Questions & guidance

Frequently asked questions

Is German Trading Cards GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning German Trading Cards GmbH (Bruchköbel, 63486) were opened on 2026-08-14 at the Hanau (case no. 70 IN 651/25).

Which court handles the insolvency of German Trading Cards GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Hanau. The proceedings are conducted under case number 70 IN 651/25.

Who is the insolvency administrator of German Trading Cards GmbH?+

Dr. Franz-Ludwig Danko (Insolvenzverwaltung), Frankfurt am Main was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

Can German Trading Cards GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

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