RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 22d

GGS Grünberger Global Sales Kassel UG (haftungsbeschränkt)

Aktenzeichen: 402 IN 1098/26Insolvenzgericht: LeipzigBundesland: Sachsen

UG mit Sitz in Kassel, eingetragener Geschäftszweck: An- und Verkauf von PKW bis 3,5 t.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 22
Bieterfenster
noch ~70 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Leipzig
Sachsen
Branche
Automotive
verwalter
Rechtsanwalt Roy Lublow
Schiebe und Collegen
Kontaktdaten nach Anmeldung

Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GGS Grünberger Global Sales Kassel UG (haftungsbeschränkt) (Kassel, 34130) wurde am 22.07.2026 beim Leipzig eröffnet (Az. 402 IN 1098/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Roy Lublow (Schiebe und Collegen) bestellt. Forderungen sind bis zum 04.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 1098/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GGS Grünberger Global Sales Kassel UG (haftungsbeschränkt), Zentgrafenstraße 128, 34130 Kassel, Amtsgericht Kassel , HRB 20601 vertreten durch: […] ergeht am 21.07.2026 nachfolgende EnVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 1098/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GGS Grünberger Global Sales Kassel UG (haftungsbeschränkt), Zentgrafenstraße 128, 34130 Kassel, Amtsgericht Kassel , HRB 20601 vertreten durch: […] ergeht am 21.07.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 21.07.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt […]1 04275 Leipzig Telefon geschäftlich: 0341 9785 579 0 Telefax: 0341 9785 579 9 Email geschäftlich: leipzig@schiebe.de Website: www.schiebe.de bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 04.09.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 05.10.2026 beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig schriftlich einzureichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
GGS Grünberger Global Sales Kassel UG (haftungsbeschränkt)
Rechtsform
UG
Registernummer
HRB HRB 20601 · Amtsgericht Kassel
Sitz
Kassel, 34130
Geschäftsadresse
Zentgrafenstraße 128, 34130, Kassel
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf von PKW bis 3,5 t.
Stammkapital
€5.000
Gegründet am
01.02.2024

Unternehmensprofil

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Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
04.09.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
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Verwaltung

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist GGS Grünberger Global Sales Kassel UG (haftungsbeschränkt) insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GGS Grünberger Global Sales Kassel UG (haftungsbeschränkt) (Kassel, 34130) wurde am 22.07.2026 beim Leipzig eröffnet (Az. 402 IN 1098/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von GGS Grünberger Global Sales Kassel UG (haftungsbeschränkt) zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Leipzig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 402 IN 1098/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von GGS Grünberger Global Sales Kassel UG (haftungsbeschränkt)?+

Rechtsanwalt Roy Lublow (Schiebe und Collegen), Leipzig wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 04.09.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann GGS Grünberger Global Sales Kassel UG (haftungsbeschränkt) oder Teile davon übernommen werden?+

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