RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

Global Sanierung GmbH

Aktenzeichen: 609 IN 57/24Insolvenzgericht: DuisburgBundesland: Nordrhein-Westfalen
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
0
Stammkapital
€50.000
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Rechtsanwalt Axel Schwentker
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Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Sanierung GmbH (Voerde, 46537) wurde am 31.07.2026 beim Duisburg eröffnet (Az. 609 IN 57/24). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Schwentker bestellt. Forderungen sind bis zum 02.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Rechtsname
Global Sanierung GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 28012 · Amtsgericht Duisburg
Sitz
Voerde, 46537
Geschäftsadresse
Hedwigstr. 22, 46537, Voerde
Gegenstand des Unternehmens
sind Reinigungsarbeiten aller Arten, Sanierung von Brand- und Wasserschäden, Entkernung und Entrümpelung sowie die Autovermietung.
Stammkapital
€50.000
Gegründet am
19.10.2015
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteEröffnungsbeschluss31.07.2026Anmeldefrist (§174)02.09.2026Berichtstermin (§29)14.10.2026Prüfungstermin (§29)14.10.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
02.09.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
14.10.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
14.10.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 609 IN 57/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28012 eingetragenen Global Sanierung GmbH, Hedwigstr. 22, 46537 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: Sanierungsarbeiten u.a. wird wegen ZahlungsunfähigkVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 609 IN 57/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28012 eingetragenen Global Sanierung GmbH, Hedwigstr. 22, 46537 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: Sanierungsarbeiten u.a. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.07.2026, um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zugleich werden die Verfahren 609 IN 57/24 und 620 IN 162/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […], Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 14.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, hier: - 74,97/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Dinslakener Landstraße 7 in 46483 Wesel, eingetragen beim Amtsgericht Wesel im Grundbuch von Wesel, Blatt 9203, Flur 44, Flurstücke 439, 442, 387, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss hinten Mitte Nr. 3 des Aufteilungsplans mit gleichnummeriertem Kellerraum; - 73,70/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Dinslakener Landstraße 7 in 46483 Wesel, eingetragen beim Amtsgericht Wesel im Grundbuch von Wesel, Blatt 9213, Flur 44, Flurstücke 439, 442, 387, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 1. Obergeschoss vorne Mitte Nr. 13 des Aufteilungsplans mit gelichnummeriertem Kellerraum; - 72,43/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Dinslakener Landstraße 7 in 46483 Wesel, eingetragen beim Amtsgericht Wesel im Grundbuch von Wesel, Blatt 9243, Flur 44, Flurstücke 439, 442, 387, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 6. Obergeschoss vorne rechts Nr. 43 des Aufteilungsplanes mit gleichnummeriertem Kellerraum; - 144,85/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Dinslakener Landstraße 7 in 46483 Wesel, eingetragen beim Amtsgericht Wesel im Grundbuch von Wesel, Blatt 9261, Flur 44, Flurstücke 439, 442, 387, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 9.+10. Obergeschoss vorne rechts Nr. 61 des Aufteilungsplans mit gleichnummeriertem Kellerraum; - 113,09/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Dinslakener Landstraße 7 in 46483 Wesel, eingetragen beim Amtsgericht Wesel im Grundbuch von Wesel, Blatt 9264, Flur 44, Flurstücke 439, 442, 387, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 10. Obergeschoss hinten links Nr. 64 des Aufteilungsplans mit gleichnummeriertem Kellerraum; - 96,57/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Dinslakener Landstraße 7 in 46483 Wesel, eingetragen beim Amtsgericht Wesel im Grundbuch von Wesel, Blatt 9273, Flur 44, Flurstücke 439, 442, 387, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 12. Obergeschoss vorne links Nr. 73 des Aufteilungsplans mit gleichnummeriertem Kellerraum; - 19,06/10.000 Miteigentumsanteil an den Grundstücken Dinslakener Landstraße 7 in 46483 Wesel, eingetragen beim Amtsgericht Wesel im Grundbuch von Wesel, Blätter 9301, 9309, 9320, 9339, 9349 und 9358 Flur 44, Flurstücke 439, 442, 387, verbunden mit dem Sondereigentum an den Einstellplätzen in der Tiefgarage Nr. XI, Nr. XIX, Nr. XXX, Nr. XLIX, Nr. LIX und Nr. LXVIII des Aufteilungsplans. Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: National-Bank AG, IBAN DE98360200300009000750, BIC NBAGDE3EXXX. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 609 IN 57/24 Duisburg, 29.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist Global Sanierung GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Sanierung GmbH (Voerde, 46537) wurde am 31.07.2026 beim Duisburg eröffnet (Az. 609 IN 57/24).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Global Sanierung GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Duisburg. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 609 IN 57/24 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Global Sanierung GmbH?+

Rechtsanwalt Axel Schwentker, Oberhausen wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 02.09.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Global Sanierung GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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