Debtor in possessionInsolvency openedMid phase · 45d

H Beteiligungs GmbH

Case number: 620 IN 1486/26Court: DuisburgState: Nordrhein-Westfalen

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Stage
Insolvency opened
day 45
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Insolvenzgeld window
Court / region
Duisburg
Nordrhein-Westfalen
Industry
Other
verwalter
Rechtsanwalt Tim Kölling
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning H Beteiligungs GmbH were opened on 2026-07-27 at the Duisburg (case no. 620 IN 1486/26). Procedure type: Debtor in possession. Rechtsanwalt Tim Kölling was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-09-10.

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Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1486/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28831 eingetragenen H Beteiligungs GmbH, Dieter-aus-dem Siepen-Platz 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch: […]. […], Geschäftszweig: Beteiligung und ÜbeShow full announcement ↓
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1486/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28831 eingetragenen H Beteiligungs GmbH, Dieter-aus-dem Siepen-Platz 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch: […]. […], Geschäftszweig: Beteiligung und Übernahme an und von Unternehmen und Firmen aller Art wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.07.2026, um 14:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […] an der Ruhr. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 22.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfa ls: - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 24.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem […] schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 620 IN 1486/26 Duisburg, 22.07.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

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Key deadlines

Claim deadline
2026-09-10
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
2026-10-22
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-10-22
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
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Rechtsanwalt Tim Kölling
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Frequently asked questions

Is H Beteiligungs GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning H Beteiligungs GmbH were opened on 2026-07-27 at the Duisburg (case no. 620 IN 1486/26).

Which court handles the insolvency of H Beteiligungs GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Duisburg. The proceedings are conducted under case number 620 IN 1486/26.

Who is the insolvency administrator of H Beteiligungs GmbH?+

Rechtsanwalt Tim Kölling, Mülheim an der Ruhr was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-09-10.

Can H Beteiligungs GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

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