Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

H.K.-Construction GmbH

Aktenzeichen: 1 IN 122/25Insolvenzgericht: Neustadt an der WeinstraßeBundesland: Rheinland-Pfalz
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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~92 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Branche

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.K.-Construction GmbH wurde am 06.08.2026 beim Neustadt an der Weinstraße beantragt (Az. 1 IN 122/25). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteSicherungsmaßnahme06.08.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Signale

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzHRB HRB 67298Bieterfenster ~92 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

1 IN 122/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H.K.-Construction GmbH, Industriestraße 24, 67125 Dannstadt-Schauernheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67298), vertr. d: […]. Rasim Gashi, (Geschäftsführer), 2. Heinz König, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 12.05.2026 übVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
1 IN 122/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H.K.-Construction GmbH, Industriestraße 24, 67125 Dannstadt-Schauernheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67298), vertr. d: […]. Rasim Gashi, (Geschäftsführer), 2. Heinz König, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 12.05.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. an. Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 05.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Zuständig ist das Neustadt an der Weinstraße. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 122/25 geführt.

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