RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetSpäte Phase · 91d

Härterei Weber und Wallner GmbH & Co. KG

Aktenzeichen: 2 IN 45/26Insolvenzgericht: Weilheim i. OBBundesland: Bayern

Die Härterei Weber und Wallner GmbH & Co. KG ist ein in Starnberg registriertes Unternehmen in Insolvenz.

www.haerterei.comwahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 91
Bieterfenster
noch ~1 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Weilheim i. OB
Bayern
Branche
Fertigung / Industrie
verwalter
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härterei Weber und Wallner GmbH & Co. KG (Starnberg, 82319) wurde am 10.06.2026 beim Weilheim i. OB eröffnet (Az. 2 IN 45/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Härterei Weber und Wallner GmbH & Co. KG ist eine eingetragene GmbH & Co. KG.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

2 IN 45/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Härterei Weber und Wallner GmbH & Co. KG, Petersbrunner Straße 6, 82319 Starnberg, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 74789 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
2 IN 45/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Härterei Weber und Wallner GmbH & Co. KG, Petersbrunner Straße 6, 82319 Starnberg, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 74789 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […], Danziger Platz 8, 86899 Landsberg am Lech | Beschluss: Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 01.04.2026 wird im Tenor dahingehend berichtigt, dass die Ziffer 8 (Anordnung gemäß § 28 Abs. 3 InsO) ersatzlos entfällt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Weilheim i.OB Alpenstr. 16 82362 Weilheim i.OB einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 10.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Härterei Weber und Wallner GmbH & Co. KG
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Registernummer
HRA HRA 74789 · Amtsgericht München
Sitz
Starnberg, 82319
Geschäftsadresse
Petersbrunner Straße 6, 82319, Starnberg
Gegenstand des Unternehmens
Stammkapital
Gegründet am

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterFenster schließt sichBekanntmachung vor 92 Tagen

Seit der Eröffnung ist einige Zeit vergangen. Ein Bieterprozess läuft möglicherweise bereits — vor einer Interessensbekundung kurz prüfen, ob der Betrieb noch verkauft wird.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Härterei Weber und Wallner GmbH & Co. KG insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härterei Weber und Wallner GmbH & Co. KG (Starnberg, 82319) wurde am 10.06.2026 beim Weilheim i. OB eröffnet (Az. 2 IN 45/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Härterei Weber und Wallner GmbH & Co. KG zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Weilheim i. OB. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 IN 45/26 geführt.

Kann Härterei Weber und Wallner GmbH & Co. KG oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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