Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

HARU Beteiligungs GmbH

Aktenzeichen: 3 IN 324/26Insolvenzgericht: Frankfurt (Oder)Bundesland: Brandenburg
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
Stammkapital
Branche
verwalter
Prof. Dr. Torsten Martini
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Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HARU Beteiligungs GmbH (Frankfurt am Main) wurde am 31.07.2026 beim Frankfurt (Oder) beantragt (Az. 3 IN 324/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Torsten Martini bestellt.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Rechtsname
HARU Beteiligungs GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 17208 FF · Amtsgericht Frankfurt am Main
Sitz
Frankfurt am Main
Geschäftsadresse
Frankfurt am Main
Gegenstand des Unternehmens
Stammkapital
Gegründet am
26.03.2010

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteSicherungsmaßnahme31.07.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

3 IN 324/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. HaRu GmbH, vertreten durch: […]. Geschäftsführer, Am Krankenhaus 14, 16225 Eberswalde Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 17208 FF - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Münzel & Böhm Rechtsanwälte SteuerVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
3 IN 324/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. HaRu GmbH, vertreten durch: […]. Geschäftsführer, Am Krankenhaus 14, 16225 Eberswalde Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 17208 FF - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Münzel & Böhm Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 30.07.2026 um 14:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […]. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 55 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Frankfurt (Oder) - Insolvenzgericht - 30.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist HARU Beteiligungs GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HARU Beteiligungs GmbH (Frankfurt am Main) wurde am 31.07.2026 beim Frankfurt (Oder) beantragt (Az. 3 IN 324/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von HARU Beteiligungs GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Frankfurt (Oder). Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 IN 324/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von HARU Beteiligungs GmbH?+

Prof. Dr. Torsten Martini, Berlin wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann HARU Beteiligungs GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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