RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH

Aktenzeichen: 4 IN 34/26Insolvenzgericht: Bingen am RheinBundesland: Rheinland-Pfalz
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Tage seit Eröffnung
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Stammkapital
Branche
Gesundheit & Medizin

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH (Bingen, 55411) wurde am 03.08.2026 beim Bingen am Rhein eröffnet (Az. 4 IN 34/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz.

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Rechtsname
Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH
Rechtsform
Registernummer
HRB HRB 45020 · Amtsgericht Mainz
Sitz
Bingen, 55411
Geschäftsadresse
Kapuzinerstraße 15-17, 55411, Bingen
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Krankenhauses und die Förderung und Aufrechterhaltung des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz sowie des Versorgungsauftrages. Der Zweck wird durch den Betrieb des Heilig-Geist-Hospitals Bingen einschließlich seiner Nebeneinrichtungen und Nebenbetrlebe, ggf. in Kooperation mit anderen Krankenhäusern, verwirklicht. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören auch die Erbringung aller ambulanten Leistungen, welche Krankenhäusern nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (im Folgenden: SGB V) gestattet sind, das Eingehen von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern, das Einrichten von oder die Kooperation mit Medizinischen Versorgungszentren sowie die Aus- und Weiterbildung für medizinische und andere Krankenhausberufe. Die Gesellschaft dient damit dem Zweck des Gesundheitswesens im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (im Folgenden: GemO) sowie dem Sicherstellungsauftrag des Landeskreises Mainz-Bingen gemäß § 2 Landeskrankenhausgesetz. Ferner kann die Gesellschaft gemäß § 2 LPflegeASG Einrichtungen der Altenhilfe gründen und betreiben.
Stammkapital
Gegründet am

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteEröffnungsbeschluss03.08.2026

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 45020), vertreten durch: […] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […], wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2026 in Bezug auf die Beibehaltung des im InsolvenzVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 45020), vertreten durch: […] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […], wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2026 in Bezug auf die Beibehaltung des im Insolvenzantragsverfahren bestellten vorläufigen Gläubigerausschusses dahingehend ergänzt, dass die Katholische Zusatzversorgungskasse AöR, Am Römerturm 8, 50667 Köln, wie folgt vertreten wird: - Durch Herrn Dirk Staudt und […] durch […] 55411 Bingen, 03.08.2026 Das Amtsgericht - Abt. 4 4 IN 34/26

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

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Zuständig ist das Bingen am Rhein. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 IN 34/26 geführt.

Kann Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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