Standard insolvencyPreliminary measure

HS-Bau GmbH

Case number: 91 IN 29/26Court: NeumünsterState: Schleswig-Holstein
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Industry
Construction & trades
verwalter
Rechtsanwältin Jennie Best
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Case summary

Insolvency proceedings concerning HS-Bau GmbH were applied for on 2026-07-30 at the Neumünster (case no. 91 IN 29/26). Procedure type: Standard insolvency. Rechtsanwältin Jennie Best was appointed as insolvency administrator.

Compiled from official register and announcement data. Facts only — no estimates.

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Key deadlines

Claim deadline
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.

Administrator dossier

Rechtsanwältin Jennie Best
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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

91 IN 29/26 In dem Verfahren über den Antrag d. HS-Bau GmbH, Hunenkamp 16-18, 24576 Bad Bramstedt, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 20623 KI auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachShow full announcement ↓
91 IN 29/26 In dem Verfahren über den Antrag d. HS-Bau GmbH, Hunenkamp 16-18, 24576 Bad Bramstedt, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 20623 KI auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 30.07.2026 um 09:15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin […], Telefon: 040 432080-0, Telefax: 040 432080-400. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Neumünster Boostedter Straße 26 24534 Neumünster einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 30.07.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Frequently asked questions

Is HS-Bau GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning HS-Bau GmbH were applied for on 2026-07-30 at the Neumünster (case no. 91 IN 29/26).

Which court handles the insolvency of HS-Bau GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Neumünster. The proceedings are conducted under case number 91 IN 29/26.

Who is the insolvency administrator of HS-Bau GmbH?+

Rechtsanwältin Jennie Best, Hamburg was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

Can HS-Bau GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?

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