EigenverwaltungInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

Holland Graniet GmbH

Aktenzeichen: 71 IN 140/26Insolvenzgericht: PinnebergBundesland: Schleswig-Holstein

Deutscher Reise-Portal-Betreiber für Niederlande-Urlaub, betreibt die Website 'Verrückt nach Holland' mit Tipps und Affiliate-Links.

www.verruecktnachholland.dewahrscheinlich
Zum Beobachten anmelden
Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 0
Bieterfenster
noch ~92 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Pinneberg
Schleswig-Holstein
Branche
E-Commerce
verwalter
Rechtsanwältin Jennie Best
Kontaktdaten nach Anmeldung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holland Graniet GmbH (Rheine) wurde am 07.08.2026 beim Pinneberg eröffnet (Az. 71 IN 140/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Jennie Best bestellt. Forderungen sind bis zum 01.10.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

Berichtigung dieses Eintrags anfordern →

KI-KurzdossierKI-Schätzung

Registriere dich kostenlos, um das vollständige Dossier zu lesen.

Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.

Kostenlos weiterlesen

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Holland Graniet GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 15924 · Amtsgericht Pinneberg
Sitz
Rheine
Geschäftsadresse
Rheine
Gegenstand des Unternehmens
Stammkapital
Gegründet am
09.07.2018

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteEröffnungsbeschluss07.08.2026Anmeldefrist (§174)01.10.2026Prüfungstermin (§29)06.10.2026

KI · Neu

Persönliches Deal-Playbook

Ein KI-generierter Aktionsplan für deinen konkreten Fall + dein Käuferprofil — Passung, Struktur, Verwalter-Anschreiben, Fragen, Risiken.

Mit einem kostenlosen Konto und einem Käuferprofil erhältst du für JEDEN Fall auf dieser Plattform einen personalisierten Aktionsplan.

Vorschau (gesperrt)

  • Passung•• / 100
  • Geschätzter Asset-Wert•• EUR
  • Budget-Alignment•••
  • Erstansprache-Entwurf•• Sätze
  • 3 Kernfragen für Erstgespräch•••
  • 3 Fall-spezifische Risiken•••

Wichtige Fristen

Anmeldefrist
01.10.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
06.10.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Insolvenzverwalter-Dossier

Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse)

Registriere dich kostenlos, um Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Kanzlei-Anschrift des Verwalters zu sehen.

Kontakt anzeigen — kostenlose Registrierung

Signale

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

EigenverwaltungManagement bleibt am SteuerWebsite erreichbarHRB HRB 15924Bieterfenster ~92 Tage

Passt das zu dem, was du kaufst?

Sag uns einmal Branche, Größe und Region. Wir bewerten diesen Fall — und jeden neuen — gegen deine These und melden dir die passenden.

Zum Beobachten anmelden

Passt dieses Unternehmen zu deiner Suche?

Berechne die Passgenauigkeit gegen dein Käufer-Profil — Branche, Region, Größe, Deal-Struktur.

45-95 % Match-Wahrscheinlichkeit — vollständige Analyse mit einem kostenlosen Käufer-Profil.

Berechne die Passgenauigkeit gegen dein Käufer-Profil — Branche, Region, Größe, Deal-Struktur.

Käufer-Profil erstellen — kostenlos

Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

71 IN 140/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Holland Graniet GmbH, Kanalstraße 2, 48432 Rheine, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Steinfurt Register-Nr.: HRB 15924 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
71 IN 140/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Holland Graniet GmbH, Kanalstraße 2, 48432 Rheine, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Steinfurt Register-Nr.: HRB 15924 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 86/26 YZ/SaS/NaH | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin […]45, 20354 Hamburg Telefon: 040 432080-0 Telefax: 040 432080-400 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 06.10.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 8, Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld, 22869 Schenefeld Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 06.10.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 8, Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld, 22869 Schenefeld Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Pinneberg Außenstelle Osterbrooksweg 42 + 44 22869 Schenefeld einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Ähnliche Verfahren

Häufige Fragen

Ist Holland Graniet GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holland Graniet GmbH (Rheine) wurde am 07.08.2026 beim Pinneberg eröffnet (Az. 71 IN 140/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Holland Graniet GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Pinneberg. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 71 IN 140/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Holland Graniet GmbH?+

Rechtsanwältin Jennie Best, Hamburg wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 01.10.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Holland Graniet GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

Was jetzt? Käufer-Leitfaden

Wie läuft ein Asset-Deal aus einer Insolvenz ab? Welche Fristen musst du kennen? Wann sprichst du am besten mit dem Verwalter?

Verwandte Begriffe

Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.