International Children's Fund (Deutschland) gGmbH
International Children's Fund (Deutschland) gGmbH fördert Kinder- und Jugendhilfe mit einem Stammkapital von 25.000 EUR.
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Der Sachstand
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der International Children's Fund (Deutschland) gGmbH (Leverkusen, 51379) wurde am 10.06.2026 beim Köln eröffnet (Az. 70d IN 408/25). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Maus bestellt. Forderungen sind bis zum 09.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. International Children's Fund (Deutschland) gGmbH ist im Handelsregister eingetragen, gegründet am 01.02.2007. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. a) Zweck der Gesellschaft ist die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Hilfe zugunsten hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in der ganzen Welt und die Förderung der Bildung und Erziehung. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch: die Versorgung bedürftiger und/oder in Armut lebender Kinder mit Lebensmitteln und sonstigen Hilfsgütern; Kontakt zu Waisenhäusern, Kommunalverwaltungen und Regierungsverantwortlichen, um dort gezielt Hilfe zur Sozialhilfe zu leisten; mittel- und langfristige Einbindung von Repräsentanten der Gesellschaft in Hilfsprojekte, dies insbesondere, um einheimische Hilfskräfte auszubilden, anzuleiten und zu unterstützen; Entsendung von Hilfskräften, um Farmen, Schulen, medizinische und Versorgungseinrichtungen zu errichten, die sodann Hilfeleistungen an Kinder und Jugendliche in der ganzen Welt erbringen; zur Verfügung Stellen von Hilfsgütern an Waisenhäuser und vergleichbare Einrichtungen und Projekte; zur Verfügung Stellen von Ausbildungsmaterialien und Lernhilfen an Kinder und Jugendliche, um deren Ausbildungs- und Zukunftsperspektiven zu verbessern. b) Zweck der Gesellschaft ist ferner die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten anderer gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen im In- und Ausland, zur Unterstützung und Hilfe von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung und Förderung solcher Projekte, in Deutschland (§ 58 Nr. 1 AO) und dem Ausland nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsordnung. c) Zweck der Gesellschaft ist überdies, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über die vorgenannten Zwecke zu informieren, Beratung anzubieten und mögliche Lösungsansätze bei der Schaffung einer verbesserten Lebenssituation aufzuzeigen, sowie Mitleid, Nächstenliebe und Verantwortung für unmittelbar oder mittelbar hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu wecken. Dies soll insbesondere geschehen durch die Erstellung und Veröffentlichung von informativen Broschüren oder Rundbriefen. Die vorgenannten Tätigkeiten werden von der Gesellschaft auch selbst durchgeführt und verwirklicht. Die Gesellschaft darf in diesem Zusammenhang alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Erfüllung der Gesellschaftszwecke im Sinne des § 2 kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO erfolgen. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück..
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Amtliche Veröffentlichung
Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 408/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96512 eingetragenen International Children's Fund (Deutschland) gGmbH, Lessingstraße 3, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch: […]. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und ÜberschVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.
Handelsregister-Auszug
Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).
- Rechtsname
- International Children's Fund (Deutschland) gGmbH
- Rechtsform
- —
- Registernummer
- HRB HRB 96512 · Amtsgericht Köln
- Sitz
- Leverkusen, 51379
- Geschäftsadresse
- Lessingstraße 3, 51379, Leverkusen
- Gegenstand des Unternehmens
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. a) Zweck der Gesellschaft ist die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Hilfe zugunsten hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in der ganzen Welt und die Förderung der Bildung und Erziehung. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch: die Versorgung bedürftiger und/oder in Armut lebender Kinder mit Lebensmitteln und sonstigen Hilfsgütern; Kontakt zu Waisenhäusern, Kommunalverwaltungen und Regierungsverantwortlichen, um dort gezielt Hilfe zur Sozialhilfe zu leisten; mittel- und langfristige Einbindung von Repräsentanten der Gesellschaft in Hilfsprojekte, dies insbesondere, um einheimische Hilfskräfte auszubilden, anzuleiten und zu unterstützen; Entsendung von Hilfskräften, um Farmen, Schulen, medizinische und Versorgungseinrichtungen zu errichten, die sodann Hilfeleistungen an Kinder und Jugendliche in der ganzen Welt erbringen; zur Verfügung Stellen von Hilfsgütern an Waisenhäuser und vergleichbare Einrichtungen und Projekte; zur Verfügung Stellen von Ausbildungsmaterialien und Lernhilfen an Kinder und Jugendliche, um deren Ausbildungs- und Zukunftsperspektiven zu verbessern. b) Zweck der Gesellschaft ist ferner die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten anderer gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen im In- und Ausland, zur Unterstützung und Hilfe von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung und Förderung solcher Projekte, in Deutschland (§ 58 Nr. 1 AO) und dem Ausland nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsordnung. c) Zweck der Gesellschaft ist überdies, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über die vorgenannten Zwecke zu informieren, Beratung anzubieten und mögliche Lösungsansätze bei der Schaffung einer verbesserten Lebenssituation aufzuzeigen, sowie Mitleid, Nächstenliebe und Verantwortung für unmittelbar oder mittelbar hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu wecken. Dies soll insbesondere geschehen durch die Erstellung und Veröffentlichung von informativen Broschüren oder Rundbriefen. Die vorgenannten Tätigkeiten werden von der Gesellschaft auch selbst durchgeführt und verwirklicht. Die Gesellschaft darf in diesem Zusammenhang alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Erfüllung der Gesellschaftszwecke im Sinne des § 2 kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO erfolgen. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
- Stammkapital
- €25.000
- Gegründet am
- 01.02.2007
Unternehmensprofil
KI-Kurzdossier
Der Berichtstermin ist vorbei; über Fortführung oder Liquidation wurde entschieden. Der Gesamtbetrieb ist meist vergeben — einzelne Assets (Marke, Domain, IP, Maschinen) sind dann oft günstiger zu haben.
Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.
Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.
Kostenlos weiterlesenWichtige Fristen
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Fragen & Leitfäden
Häufige Fragen
Ist International Children's Fund (Deutschland) gGmbH insolvent?+
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der International Children's Fund (Deutschland) gGmbH (Leverkusen, 51379) wurde am 10.06.2026 beim Köln eröffnet (Az. 70d IN 408/25).
Welches Gericht ist für die Insolvenz von International Children's Fund (Deutschland) gGmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+
Zuständig ist das Köln. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70d IN 408/25 geführt.
Wer ist der Insolvenzverwalter von International Children's Fund (Deutschland) gGmbH?+
Rechtsanwalt Dr. Rainer Maus, Leverkusen wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.
Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+
Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 09.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von International Children's Fund (Deutschland) gGmbH?+
Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. a) Zweck der Gesellschaft ist die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Hilfe zugunsten hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in der ganzen Welt und die Förderung der Bildung und Erziehung. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch: die Versorgung bedürftiger und/oder in Armut lebender Kinder mit Lebensmitteln und sonstigen Hilfsgütern; Kontakt zu Waisenhäusern, Kommunalverwaltungen und Regierungsverantwortlichen, um dort gezielt Hilfe zur Sozialhilfe zu leisten; mittel- und langfristige Einbindung von Repräsentanten der Gesellschaft in Hilfsprojekte, dies insbesondere, um einheimische Hilfskräfte auszubilden, anzuleiten und zu unterstützen; Entsendung von Hilfskräften, um Farmen, Schulen, medizinische und Versorgungseinrichtungen zu errichten, die sodann Hilfeleistungen an Kinder und Jugendliche in der ganzen Welt erbringen; zur Verfügung Stellen von Hilfsgütern an Waisenhäuser und vergleichbare Einrichtungen und Projekte; zur Verfügung Stellen von Ausbildungsmaterialien und Lernhilfen an Kinder und Jugendliche, um deren Ausbildungs- und Zukunftsperspektiven zu verbessern. b) Zweck der Gesellschaft ist ferner die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten anderer gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen im In- und Ausland, zur Unterstützung und Hilfe von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung und Förderung solcher Projekte, in Deutschland (§ 58 Nr. 1 AO) und dem Ausland nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsordnung. c) Zweck der Gesellschaft ist überdies, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über die vorgenannten Zwecke zu informieren, Beratung anzubieten und mögliche Lösungsansätze bei der Schaffung einer verbesserten Lebenssituation aufzuzeigen, sowie Mitleid, Nächstenliebe und Verantwortung für unmittelbar oder mittelbar hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu wecken. Dies soll insbesondere geschehen durch die Erstellung und Veröffentlichung von informativen Broschüren oder Rundbriefen. Die vorgenannten Tätigkeiten werden von der Gesellschaft auch selbst durchgeführt und verwirklicht. Die Gesellschaft darf in diesem Zusammenhang alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Erfüllung der Gesellschaftszwecke im Sinne des § 2 kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO erfolgen. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück..
Kann International Children's Fund (Deutschland) gGmbH oder Teile davon übernommen werden?+
In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.
Was jetzt? Käufer-Leitfaden
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