International Children's Fund (Deutschland) gGmbH
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Der Sachstand
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der International Children's Fund (Deutschland) gGmbH (Leverkusen, 51379) wurde am 10.06.2026 beim Amtsgericht Köln eröffnet (Az. 70d IN 408/25). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Das Gericht hat einen Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen sind bis zum 09.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. International Children's Fund (Deutschland) gGmbH ist im Handelsregister eingetragen, gegründet am 01.02.2007. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. a) Zweck der Gesellschaft ist die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Hilfe zugunsten hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in der ganzen Welt und die Förderung der Bildung und Erziehung. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch: die Versorgung bedürftiger und/oder in Armut lebender Kinder mit Lebensmitteln und sonstigen Hilfsgütern; Kontakt zu Waisenhäusern, Kommunalverwaltungen und Regierungsverantwortlichen, um dort gezielt Hilfe zur Sozialhilfe zu leisten; mittel- und langfristige Einbindung von Repräsentanten der Gesellschaft in Hilfsprojekte, dies insbesondere, um einheimische Hilfskräfte auszubilden, anzuleiten und zu unterstützen; Entsendung von Hilfskräften, um Farmen, Schulen, medizinische und Versorgungseinrichtungen zu errichten, die sodann Hilfeleistungen an Kinder und Jugendliche in der ganzen Welt erbringen; zur Verfügung Stellen von Hilfsgütern an Waisenhäuser und vergleichbare Einrichtungen und Projekte; zur Verfügung Stellen von Ausbildungsmaterialien und Lernhilfen an Kinder und Jugendliche, um deren Ausbildungs- und Zukunftsperspektiven zu verbessern. b) Zweck der Gesellschaft ist ferner die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten anderer gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen im In- und Ausland, zur Unterstützung und Hilfe von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung und Förderung solcher Projekte, in Deutschland (§ 58 Nr. 1 AO) und dem Ausland nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsordnung. c) Zweck der Gesellschaft ist überdies, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über die vorgenannten Zwecke zu informieren, Beratung anzubieten und mögliche Lösungsansätze bei der Schaffung einer verbesserten Lebenssituation aufzuzeigen, sowie Mitleid, Nächstenliebe und Verantwortung für unmittelbar oder mittelbar hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu wecken. Dies soll insbesondere geschehen durch die Erstellung und Veröffentlichung von informativen Broschüren oder Rundbriefen. Die vorgenannten Tätigkeiten werden von der Gesellschaft auch selbst durchgeführt und verwirklicht. Die Gesellschaft darf in diesem Zusammenhang alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Erfüllung der Gesellschaftszwecke im Sinne des § 2 kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO erfolgen. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück..
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Amtliche Veröffentlichung
Vollständiger Text der amtlichen §9-InsO-Bekanntmachung aus insolvenzbekanntmachungen.de.
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 408/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96512 eingetragenen International Children's Fund (Deutschland) gGmbH, Lessingstraße 3, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch: […]. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und ÜberschVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.
Handelsregister-Auszug
Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).
- Rechtsname
- International Children's Fund (Deutschland) gGmbH
- Rechtsform
- nicht veröffentlicht
- Registernummer
- HRB 96512 · Amtsgericht Köln
- Sitz
- Leverkusen, 51379
- Geschäftsadresse
- Lessingstraße 3, 51379, Leverkusen
- Gegenstand des Unternehmens
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. a) Zweck der Gesellschaft ist die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Hilfe zugunsten hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in der ganzen Welt und die Förderung der Bildung und Erziehung. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch: die Versorgung bedürftiger und/oder in Armut lebender Kinder mit Lebensmitteln und sonstigen Hilfsgütern; Kontakt zu Waisenhäusern, Kommunalverwaltungen und Regierungsverantwortlichen, um dort gezielt Hilfe zur Sozialhilfe zu leisten; mittel- und langfristige Einbindung von Repräsentanten der Gesellschaft in Hilfsprojekte, dies insbesondere, um einheimische Hilfskräfte auszubilden, anzuleiten und zu unterstützen; Entsendung von Hilfskräften, um Farmen, Schulen, medizinische und Versorgungseinrichtungen zu errichten, die sodann Hilfeleistungen an Kinder und Jugendliche in der ganzen Welt erbringen; zur Verfügung Stellen von Hilfsgütern an Waisenhäuser und vergleichbare Einrichtungen und Projekte; zur Verfügung Stellen von Ausbildungsmaterialien und Lernhilfen an Kinder und Jugendliche, um deren Ausbildungs- und Zukunftsperspektiven zu verbessern. b) Zweck der Gesellschaft ist ferner die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten anderer gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen im In- und Ausland, zur Unterstützung und Hilfe von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung und Förderung solcher Projekte, in Deutschland (§ 58 Nr. 1 AO) und dem Ausland nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsordnung. c) Zweck der Gesellschaft ist überdies, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über die vorgenannten Zwecke zu informieren, Beratung anzubieten und mögliche Lösungsansätze bei der Schaffung einer verbesserten Lebenssituation aufzuzeigen, sowie Mitleid, Nächstenliebe und Verantwortung für unmittelbar oder mittelbar hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu wecken. Dies soll insbesondere geschehen durch die Erstellung und Veröffentlichung von informativen Broschüren oder Rundbriefen. Die vorgenannten Tätigkeiten werden von der Gesellschaft auch selbst durchgeführt und verwirklicht. Die Gesellschaft darf in diesem Zusammenhang alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Erfüllung der Gesellschaftszwecke im Sinne des § 2 kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO erfolgen. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
- Stammkapital
- €25.000
- Gegründet am
- 01.02.2007
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Der Berichtstermin ist vorbei; über Fortführung oder Liquidation wurde entschieden. Der Gesamtbetrieb ist meist vergeben — einzelne Assets (Marke, Domain, IP, Maschinen) sind dann oft günstiger zu haben.
Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.
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Ein Kauf aus der Insolvenzmasse ist ein Asset-Deal: du kaufst einzelne Gegenstände und Rechte, nicht die Gesellschaft. Das ist die Checkliste, die erfahrene Käufer vor dem Angebot abarbeiten. Zu diesem Verfahren liegen uns die Antworten nicht vor — sie kommen vom Insolvenzverwalter.
Welche Assets gehören wirtschaftlich schon jemand anderem?
Nicht bekannt — beim Verwalter erfragenEigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Leasing sind der häufigste Grund, warum die Maschine auf dem Foto nicht mitverkauft wird. Der Verwalter darf nur verwerten, was zur Masse gehört (§§ 47, 51 InsO — Aus- und Absonderungsrechte). Frage nach der Aussonderungsliste, bevor du bewertest.
Gehören die Räume zur Masse — oder hängt alles am Vermieter?
Nicht bekannt — beim Verwalter erfragenBei gemieteten Betriebsräumen entscheidet der Vermieter, ob der Mietvertrag auf dich übergeht. Ein Standort, den du nicht behalten darfst, ist bei einem ortsgebundenen Betrieb der ganze Deal. Kläre Eigentum, Restlaufzeit, Kündigungsrechte und die Zustimmung des Vermieters — schriftlich, vor dem Angebot.
Sind die Genehmigungen betriebs- oder personengebunden?
Nicht bekannt — beim Verwalter erfragenKonzessionen, Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolle, Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, Zulassungen im Gesundheits- und Transportbereich: manche gehen mit dem Betrieb über, andere hängen an einer natürlichen Person und erlöschen mit ihr. Eine Genehmigungsmatrix ist bei genehmigungspflichtigen Gewerken der erste Schritt, nicht der letzte.
Wem gehören Marke, Domain, Shop und Kundendaten wirklich?
Nicht bekannt — beim Verwalter erfragenDomains stehen oft auf den Gesellschafter oder die Agentur, nicht auf die Gesellschaft; Marken sind manchmal an eine Holding lizenziert. Ohne Domain und Marke kaufst du Inventar statt eines Geschäfts. Kundendaten sind zusätzlich datenschutzrechtlich zu beurteilen — ein Kundenstamm ist kein Gegenstand, der beliebig übertragen wird.
§ 613a BGB: welche Arbeitsverhältnisse übernimmst du mit?
Nicht bekannt — beim Verwalter erfragenWer einen Betrieb oder Betriebsteil übernimmt, tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein — auch aus der Insolvenz heraus. Was die Insolvenz ändert, ist die Haftung für ALTVERBINDLICHKEITEN: für Ansprüche, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, haftet der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht. Der Sozialplan ist nach § 123 InsO gedeckelt — höchstens 2,5 Monatsverdienste je Arbeitnehmer, und insgesamt höchstens ein Drittel der Masse, die ohne Sozialplan zur Verteilung stünde. Rechne mit Headcount × Monatsverdienst × 2,5 als Obergrenze und prüfe die Drittelgrenze gegen die Masse.
Welche Verträge braucht der Betrieb, um am Montag weiterzulaufen?
Nicht bekannt — beim Verwalter erfragenDer Verwalter hat nach § 103 InsO ein Wahlrecht bei beiderseits nicht erfüllten Verträgen, und Kunden- wie Lieferantenverträge gehen beim Asset-Deal nur mit Zustimmung des Vertragspartners über. Frage nach den fünf Verträgen, ohne die der Betrieb steht — Warenwirtschaft, Zahlungsdienstleister, Fulfilment, Schlüssellieferant, Schlüsselkunde — und kläre die Novation vor dem Closing.
Warum der Kauf aus der Masse sauberer ist als ein normaler Unternehmenskauf
- § 75 Abs. 2 AO — die Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern des Vorgängers gilt ausdrücklich nicht für den Erwerb aus einer Insolvenzmasse. Beim Kauf eines gesunden Unternehmens ist genau das eines der größten Risiken.
- § 25 HGB — die Haftung bei Firmenfortführung wird beim Erwerb aus der Masse regelmäßig ausgeschlossen bzw. greift nach herrschender Auffassung nicht; die Abrede gehört trotzdem ausdrücklich in den Kaufvertrag.
- Altverbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vor Verfahrenseröffnung trägt der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht mit — der laufende Betrieb geht über, die Schulden bleiben in der Masse.
Allgemeine Informationen zur deutschen Rechtslage, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Unternehmen. Für den konkreten Fall zählt allein, was Verwalter und Kaufvertrag sagen.
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Fragen & Leitfäden
Häufige Fragen
Ist International Children's Fund (Deutschland) gGmbH insolvent?+
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der International Children's Fund (Deutschland) gGmbH (Leverkusen, 51379) wurde am 10.06.2026 beim Amtsgericht Köln eröffnet (Az. 70d IN 408/25).
Welches Gericht ist für die Insolvenz von International Children's Fund (Deutschland) gGmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+
Zuständig ist das Amtsgericht Köln. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70d IN 408/25 geführt.
Wie lautet die Registernummer von International Children's Fund (Deutschland) gGmbH?+
International Children's Fund (Deutschland) gGmbH ist im amtlichen Register unter HRB 96512 beim Amtsgericht Köln eingetragen.
Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+
Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 09.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von International Children's Fund (Deutschland) gGmbH?+
Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. a) Zweck der Gesellschaft ist die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Hilfe zugunsten hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in der ganzen Welt und die Förderung der Bildung und Erziehung. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch: die Versorgung bedürftiger und/oder in Armut lebender Kinder mit Lebensmitteln und sonstigen Hilfsgütern; Kontakt zu Waisenhäusern, Kommunalverwaltungen und Regierungsverantwortlichen, um dort gezielt Hilfe zur Sozialhilfe zu leisten; mittel- und langfristige Einbindung von Repräsentanten der Gesellschaft in Hilfsprojekte, dies insbesondere, um einheimische Hilfskräfte auszubilden, anzuleiten und zu unterstützen; Entsendung von Hilfskräften, um Farmen, Schulen, medizinische und Versorgungseinrichtungen zu errichten, die sodann Hilfeleistungen an Kinder und Jugendliche in der ganzen Welt erbringen; zur Verfügung Stellen von Hilfsgütern an Waisenhäuser und vergleichbare Einrichtungen und Projekte; zur Verfügung Stellen von Ausbildungsmaterialien und Lernhilfen an Kinder und Jugendliche, um deren Ausbildungs- und Zukunftsperspektiven zu verbessern. b) Zweck der Gesellschaft ist ferner die ideelle oder finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten anderer gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen im In- und Ausland, zur Unterstützung und Hilfe von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen, sowie die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung und Förderung solcher Projekte, in Deutschland (§ 58 Nr. 1 AO) und dem Ausland nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsordnung. c) Zweck der Gesellschaft ist überdies, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit über die vorgenannten Zwecke zu informieren, Beratung anzubieten und mögliche Lösungsansätze bei der Schaffung einer verbesserten Lebenssituation aufzuzeigen, sowie Mitleid, Nächstenliebe und Verantwortung für unmittelbar oder mittelbar hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu wecken. Dies soll insbesondere geschehen durch die Erstellung und Veröffentlichung von informativen Broschüren oder Rundbriefen. Die vorgenannten Tätigkeiten werden von der Gesellschaft auch selbst durchgeführt und verwirklicht. Die Gesellschaft darf in diesem Zusammenhang alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Erfüllung der Gesellschaftszwecke im Sinne des § 2 kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO erfolgen. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück..
Kann International Children's Fund (Deutschland) gGmbH oder Teile davon übernommen werden?+
In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.
Was jetzt? Käufer-Leitfaden
Wie läuft ein Asset-Deal aus einer Insolvenz ab? Welche Fristen musst du kennen? Wann sprichst du am besten mit dem Verwalter?