Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

Internationale Lebensmittel Kontor GmbH

Aktenzeichen: 66 IN 163/26Insolvenzgericht: NorderstedtBundesland: Schleswig-Holstein
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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~92 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Norderstedt
Schleswig-Holstein
Branche
verwalter
Rechtsanwalt Christian Heim
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Internationale Lebensmittel Kontor GmbH wurde am 17.08.2026 beim Norderstedt beantragt (Az. 66 IN 163/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Heim bestellt.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

66 IN 163/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Internationale Lebensmittel Kontor GmbH, In der Großen Heide 27, 22846 Norderstedt, vertreten durch: […]. Franke Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 18900 KI - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene VermöVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
66 IN 163/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Internationale Lebensmittel Kontor GmbH, In der Großen Heide 27, 22846 Norderstedt, vertreten durch: […]. Franke Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 18900 KI - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 13.08.2026 ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen. Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. wird am 13.08.2026 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Telefon: 040 3006739-0, Telefax: 040 3006739-50. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Norderstedt Rathausallee 80 22846 Norderstedt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 13.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-11-17 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Internationale Lebensmittel Kontor GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Internationale Lebensmittel Kontor GmbH wurde am 17.08.2026 beim Norderstedt beantragt (Az. 66 IN 163/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Internationale Lebensmittel Kontor GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Norderstedt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 66 IN 163/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Internationale Lebensmittel Kontor GmbH?+

Rechtsanwalt Christian Heim, Hamburg wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Internationale Lebensmittel Kontor GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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