Debtor in possessionInsolvency openedEarly phase · 0d

IRG Ingenieurgesellschaft für rationelle Gebäudetechnik mbH

Case number: 3607 IN 4132/26Court: Charlottenburg (Berlin)State: Berlin
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Insolvency opened
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Court / region
Charlottenburg (Berlin)
Berlin
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Dr. Martin Dietrich
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Case summary

Insolvency proceedings concerning IRG Ingenieurgesellschaft für rationelle Gebäudetechnik mbH (Berlin, 12435) were opened on 2026-08-17 at the Charlottenburg (Berlin) (case no. 3607 IN 4132/26). Procedure type: Debtor in possession. Dr. Martin Dietrich was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-09-24.

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Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

3607 IN 4132/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. IRG Ingenieurgesellschaft für rationelle Gebäudetechnik mbH, Harzer Straße 118, 12435 Berlin, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 16748 Geschäftszweig: DienstleistungsbrancShow full announcement ↓
3607 IN 4132/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. IRG Ingenieurgesellschaft für rationelle Gebäudetechnik mbH, Harzer Straße 118, 12435 Berlin, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 16748 Geschäftszweig: Dienstleistungsbranche Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Freshwaters Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nürnberger Straße 24 a, 10789 Berlin, Gz.: 2086/26-tiz | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.08.2026 um 12.35 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Emser Straße 9, 10719 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 24.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 13.05.2026 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.08.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
IRG Ingenieurgesellschaft für rationelle Gebäudetechnik mbH
Legal form
Register number
HRB HRB 16748 · Amtsgericht Berlin
Registered seat
Berlin, 12435
Business address
Harzer Straße 118, 12435, Berlin
Business purpose
Die Tätigkeit als beratende Ingenieure auf dem Gebiet der Energiereduktion der Haus- und Nutzungstechnik, der energiewirtschaftlichen Beratung, der Ehergievertragsberatung,der energietechnischen Beratung, der Energierationalisierung, der vorbeugenden Instandhaltung und Wartung auf dem Gebiet der Haus- und Nutzungstechnik.
Share capital
€100.000
Founded on
Representation rules
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

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Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

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Key deadlines

Claim deadline
2026-09-24
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
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Frequently asked questions

Is IRG Ingenieurgesellschaft für rationelle Gebäudetechnik mbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning IRG Ingenieurgesellschaft für rationelle Gebäudetechnik mbH (Berlin, 12435) were opened on 2026-08-17 at the Charlottenburg (Berlin) (case no. 3607 IN 4132/26).

Which court handles the insolvency of IRG Ingenieurgesellschaft für rationelle Gebäudetechnik mbH and what is the case number?+

The competent court is the Charlottenburg (Berlin). The proceedings are conducted under case number 3607 IN 4132/26.

Who is the insolvency administrator of IRG Ingenieurgesellschaft für rationelle Gebäudetechnik mbH?+

Dr. Martin Dietrich, Berlin was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-09-24.

Can IRG Ingenieurgesellschaft für rationelle Gebäudetechnik mbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?