RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 51d

itravel Central Europe GmbH

Aktenzeichen: 70d IN 17/24Insolvenzgericht: KölnBundesland: Nordrhein-Westfalen

Reiseveranstalter für maßgeschneiderte Individualreisen, u. a. Rundreisen, Safaris und Flitterwochen; Vertrieb über stationäre Beratung, Telefon und Online-Plattform.

www.itravel.dewahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 51
Bieterfenster
noch ~41 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Köln
Nordrhein-Westfalen
Branche
B2B-Dienstleistungen
verwalter
Dr. Ruth Rigol
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der itravel Central Europe GmbH (Köln, 50827) wurde am 20.07.2026 beim Köln eröffnet (Az. 70d IN 17/24). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Ruth Rigol bestellt. itravel Central Europe GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 09.12.1977. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: - die Erbringung von allen Leistungen im Bereich Touristik, insbesondere die Veranstaltung und die Vermittlung von touristischen Dienstleistungen und Produkten über alle Vertriebskanäle (stationär, über Telefon, aber auch über E-Commerce/ Internet und alle digitalen Medien) - Beratung und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Leistungen im Bereich Touristik - Bereitstellung von Diensten und Inhalten über elektronische und mobile Medien; - Betrieb von Online Plattformen - Veröffentlichung von Reisemagazin und Reiseliteratur Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die behördlicher Genehmigung bedürfen. Es sei denn, sie hat diese Genehmigung eingeholt..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzWebsite erreichbarHRB HRB 90156Bieterfenster ~41 TageBerichtstermin steht

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 17/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90156 eingetragenen itravel Central Europe GmbH, Köhlstr. 10 b, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: - die Erbringung von allen Leistungen im Bereich TouristikVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 17/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90156 eingetragenen itravel Central Europe GmbH, Köhlstr. 10 b, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: - die Erbringung von allen Leistungen im Bereich Touristik, insbesondere die Veranstaltung und die Vermittlung von touristischen Dienstleistungen und Produkten über alle Vertriebskanäle wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.07.2026, um 11:59 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Zugleich werden die Verfahren 70d IN 17/24 und 70d IN 41/25, 70d IN 76/24, 70d IN 211/24, 70d IN 71/24, 70d IN 100/24, 70d IN 184/25 und 70d IN 292/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin […], Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, Telefon: 0221 6695203 0, Fax: 0221 6695203 99. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 20.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 30.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 70d IN 17/24 Köln, 20.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
itravel Central Europe GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 90156 · Amtsgericht Köln
Sitz
Köln, 50827
Geschäftsadresse
Köhlstraße 10b, 50827, Köln
Gegenstand des Unternehmens
- die Erbringung von allen Leistungen im Bereich Touristik, insbesondere die Veranstaltung und die Vermittlung von touristischen Dienstleistungen und Produkten über alle Vertriebskanäle (stationär, über Telefon, aber auch über E-Commerce/ Internet und alle digitalen Medien) - Beratung und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Leistungen im Bereich Touristik - Bereitstellung von Diensten und Inhalten über elektronische und mobile Medien; - Betrieb von Online Plattformen - Veröffentlichung von Reisemagazin und Reiseliteratur Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die behördlicher Genehmigung bedürfen. Es sei denn, sie hat diese Genehmigung eingeholt.
Stammkapital
€25.565
Gegründet am
09.12.1977

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterJetzt handelnBekanntmachung vor 52 Tagen

Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

Nächster TerminBerichtstermin (Fortführung oder Liquidation)2026-10-20 · in 40 Tagen

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
20.10.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
20.10.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist itravel Central Europe GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der itravel Central Europe GmbH (Köln, 50827) wurde am 20.07.2026 beim Köln eröffnet (Az. 70d IN 17/24).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von itravel Central Europe GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Köln. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70d IN 17/24 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von itravel Central Europe GmbH?+

Dr. Ruth Rigol, Köln wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von itravel Central Europe GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: - die Erbringung von allen Leistungen im Bereich Touristik, insbesondere die Veranstaltung und die Vermittlung von touristischen Dienstleistungen und Produkten über alle Vertriebskanäle (stationär, über Telefon, aber auch über E-Commerce/ Internet und alle digitalen Medien) - Beratung und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Leistungen im Bereich Touristik - Bereitstellung von Diensten und Inhalten über elektronische und mobile Medien; - Betrieb von Online Plattformen - Veröffentlichung von Reisemagazin und Reiseliteratur Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die behördlicher Genehmigung bedürfen. Es sei denn, sie hat diese Genehmigung eingeholt..

Kann itravel Central Europe GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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