Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

KESS FACTORY GmbH

Aktenzeichen: 401 IN 1475/26Insolvenzgericht: LeipzigBundesland: Sachsen

KESS FACTORY GmbH i.L. ist eine Werbeagentur in Leipzig, tätig in Marketing und Unternehmensberatung.

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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~92 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Leipzig
Sachsen
Branche
Beratung & Freiberuf
verwalter
Rüdiger Bauch
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kontaktdaten nach Anmeldung

Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KESS FACTORY GmbH (Leipzig, 04107) wurde am 12.08.2026 beim Leipzig beantragt (Az. 401 IN 1475/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rüdiger Bauch (Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzHRB HRB 38999Bieterfenster ~92 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 1475/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KESS FACTORY GmbH i.L., Karl-Liebknecht-Straße 1 A, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38999 vertreten durch: […] vertreten durch: […] ergeht am 12.08.2026 nachfolgendeVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 1475/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KESS FACTORY GmbH i.L., Karl-Liebknecht-Straße 1 A, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38999 vertreten durch: […] vertreten durch: […] ergeht am 12.08.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 12.08.2026 um 14:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt […]29 04103 Leipzig Telefon geschäftlich: 0341 269720 Telefax: 0341 2697210 Email geschäftlich: RBauch@schultze-braun.de bestellt. 3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). 4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. 5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt. 6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu. 7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO). 8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
KESS FACTORY GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 38999 · Amtsgericht Leipzig
Sitz
Leipzig, 04107
Geschäftsadresse
Karl-Liebknecht-Straße 1 A, 04107, Leipzig
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Werbeagentur, die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen einschließlic Gestaltung und Durchführung von Marketing Maßnahmen aller Art, der Betrieb von Online-Portalen, der Einzelhandel mit Merachandise-Produkten und digitalen Produkten sowie die allgemeine Betriebs- und Unternehmensberatung.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
01.06.2021
Vertretungsregelung
einzelvertretungsberechtigt;

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterJetzt handelnBekanntmachung vor 1 Tag

Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-11-12 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

Insolvenzverwalter-Dossier

Rüdiger Bauch
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist KESS FACTORY GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KESS FACTORY GmbH (Leipzig, 04107) wurde am 12.08.2026 beim Leipzig beantragt (Az. 401 IN 1475/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von KESS FACTORY GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Leipzig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 401 IN 1475/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von KESS FACTORY GmbH?+

Rüdiger Bauch (Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Leipzig wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann KESS FACTORY GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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