Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

KOCO Energy AG

Aktenzeichen: 610 IN 219/26Insolvenzgericht: RosenheimBundesland: Bayern

KOCO Energy AG plant, projektiert, montiert und wartet Kraftwerke zur Energieerzeugung aus Solar, Wind und Wasser, u.a. für das Berliner Olympiastadion.

www.koco-energy.comwahrscheinlich
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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~2 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Rosenheim
Bayern
Branche
Sonstiges
verwalter
Rechtsanwalt Klaus Martin Lutz
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOCO Energy AG (Rimsting, 83253) wurde am 11.06.2026 beim Rosenheim beantragt (Az. 610 IN 219/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Klaus Martin Lutz bestellt. KOCO Energy AG ist eine eingetragene AG, gegründet am 13.10.2014. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Planung, Projektierung, Montage, Betrieb, Wartung und Reparatur von Kraftwerken zur Erzeugung von Energie mittels Solarstrahlung, Wind- und Wasserkraft sowie regenerativer Ressourcen für eigene oder fremde Zwecke, auf eigenen oder fremden Grundstücken oder Gebäudeflächen; Erwerb und Anmietung von Grundstücken und Gebäudeflächen zum Zweck des Betriebs von Kraftwerken..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzWebsite erreichbarHRB HRB 24071Bieterfenster ~2 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

610 IN 219/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. KOCO Energy AG, Nordstraße 10, 83253 Rimsting, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24071 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Westermeyr & Lerg, Richard-Wagner-Straße 19Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
610 IN 219/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. KOCO Energy AG, Nordstraße 10, 83253 Rimsting, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24071 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Westermeyr & Lerg, Richard-Wagner-Straße 19, 80333 München, Gz.: 150/26 WE 10 WE auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 11.06.2026 um 08:18 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Telefon: +49(8031)36770, Telefax: +49(8031)367736, Email: [email protected]. Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rosenheim Bismarckstr. 1 83022 Rosenheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 11.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
KOCO Energy AG
Rechtsform
AG
Registernummer
HRB HRB 24071 · Amtsgericht Traunstein
Sitz
Rimsting, 83253
Geschäftsadresse
Nordstr. 10, 83253, Rimsting
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Projektierung, Montage, Betrieb, Wartung und Reparatur von Kraftwerken zur Erzeugung von Energie mittels Solarstrahlung, Wind- und Wasserkraft sowie regenerativer Ressourcen für eigene oder fremde Zwecke, auf eigenen oder fremden Grundstücken oder Gebäudeflächen; Erwerb und Anmietung von Grundstücken und Gebäudeflächen zum Zweck des Betriebs von Kraftwerken.
Stammkapital
€50.000
Gegründet am
13.10.2014

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterFenster schließt sichBekanntmachung vor 91 Tagen

Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-09-11 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist KOCO Energy AG insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOCO Energy AG (Rimsting, 83253) wurde am 11.06.2026 beim Rosenheim beantragt (Az. 610 IN 219/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von KOCO Energy AG zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Rosenheim. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 610 IN 219/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von KOCO Energy AG?+

Rechtsanwalt Klaus Martin Lutz, Rosenheim wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von KOCO Energy AG?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Planung, Projektierung, Montage, Betrieb, Wartung und Reparatur von Kraftwerken zur Erzeugung von Energie mittels Solarstrahlung, Wind- und Wasserkraft sowie regenerativer Ressourcen für eigene oder fremde Zwecke, auf eigenen oder fremden Grundstücken oder Gebäudeflächen; Erwerb und Anmietung von Grundstücken und Gebäudeflächen zum Zweck des Betriebs von Kraftwerken..

Kann KOCO Energy AG oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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