Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

KOKU PRINT UG (haftungsbeschränkt)

Aktenzeichen: 67c IN 171/26Insolvenzgericht: HamburgBundesland: Hamburg
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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~92 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Hamburg
Hamburg
Branche
verwalter
Rechtsanwältin Saskia Hübner
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOKU PRINT UG (haftungsbeschränkt) (Reinbek, 20355) wurde am 13.08.2026 beim Hamburg beantragt (Az. 67c IN 171/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Saskia Hübner bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzHRB HRB 25777 HLBieterfenster ~92 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 171/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KOKU PRINT UG (haftungsbeschränkt), Erbringung von Dienstleistungen, insbesonde- re in den Bereichen Textildruck, Textilhandel, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg (AG Lübeck, HRB 25777 HL), vertr. dVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 171/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KOKU PRINT UG (haftungsbeschränkt), Erbringung von Dienstleistungen, insbesonde- re in den Bereichen Textildruck, Textilhandel, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg (AG Lübeck, HRB 25777 HL), vertr. d: […]. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin […], Tel.: 040 - 350 06 188 bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem […] einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. 67c IN 171/26 Amtsgericht Hamburg, 13.08.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
KOKU PRINT UG (haftungsbeschränkt)
Rechtsform
UG
Registernummer
HRB HRB 25777 HL · Amtsgericht Lübeck
Sitz
Reinbek, 20355
Geschäftsadresse
Stadthausbrücke 8, 20355, Reinbek
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Textildruck, Textilhandel, Textilproduktion, Textilveredlung sowie der Versand und die Logistik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Stammkapital
Gegründet am
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-11-13 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist KOKU PRINT UG (haftungsbeschränkt) insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOKU PRINT UG (haftungsbeschränkt) (Reinbek, 20355) wurde am 13.08.2026 beim Hamburg beantragt (Az. 67c IN 171/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von KOKU PRINT UG (haftungsbeschränkt) zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Hamburg. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67c IN 171/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von KOKU PRINT UG (haftungsbeschränkt)?+

Rechtsanwältin Saskia Hübner, Hamburg wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann KOKU PRINT UG (haftungsbeschränkt) oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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