EigenverwaltungInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 45d

Kriener Landtechnik-Handel und Service GmbH

Aktenzeichen: 91 IN 151/26Insolvenzgericht: StralsundBundesland: Mecklenburg-Vorpommern
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 45
Bieterfenster
noch ~47 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Stralsund
Mecklenburg-Vorpommern
Branche
Großhandel
verwalter
Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kriener Landtechnik-Handel und Service GmbH wurde am 03.08.2026 beim Stralsund eröffnet (Az. 91 IN 151/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev bestellt. Forderungen sind bis zum 05.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

91 IN 151/26 | In dem Verfahren über die Anträge der BARMER, vertreten durch: […]. Vorstand, Gottlieb-Daimler-Straße 19, 73529 Schwäbisch Gmünd, Gz.: 01188576 - antragstellende Gläubigerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Kriener Landtechnik-Handel und Service GmbH, BauerVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
91 IN 151/26 | In dem Verfahren über die Anträge der BARMER, vertreten durch: […]. Vorstand, Gottlieb-Daimler-Straße 19, 73529 Schwäbisch Gmünd, Gz.: 01188576 - antragstellende Gläubigerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Kriener Landtechnik-Handel und Service GmbH, Bauernstraße 7, 17391 Krien, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 1294 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Jager Rechtsanwälte und Steuerberatung, Wallstraße 19 - 20, 17489 Greifswald, Gz.: 091-26/Ja | 1. Das am 23.03.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 13:12 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […] Telefon: 03831 22969-0 Telefax: 03831 22969-99 Email: [email protected] 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 11.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll insbesondere die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Vermögens, eingetragen im Grundbuchamt Greifswald, Grundbuch von Krien Blatt 565), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 23.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal A.E.26, EG, Bielkenhagen 9, Amtsgericht Stralsund Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 23.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal A.E.26, EG, Bielkenhagen 9, Amtsgericht Stralsund Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 03.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Wichtige Fristen

Berichtstermin · Käuferfenster
§§ 29, 156–157 InsO — die Gläubigerversammlung entscheidet über Fortführung oder Stilllegung. Übertragende Sanierungen laufen meist davor.
Anmeldefrist · Gläubigerfrist
05.09.2026
§174 InsO — Frist für Gläubiger, Forderungen anzumelden. Kein Käufertermin.
Prüfungstermin · Gläubigerfrist
23.09.2026
§§ 29, 176 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen. Gläubigertermin.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Was am Asset-Deal hängt

Ein Kauf aus der Insolvenzmasse ist ein Asset-Deal: du kaufst einzelne Gegenstände und Rechte, nicht die Gesellschaft. Das ist die Checkliste, die erfahrene Käufer vor dem Angebot abarbeiten. Zu diesem Verfahren liegen uns die Antworten nicht vor — sie kommen vom Insolvenzverwalter.

  • Welche Assets gehören wirtschaftlich schon jemand anderem?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Leasing sind der häufigste Grund, warum die Maschine auf dem Foto nicht mitverkauft wird. Der Verwalter darf nur verwerten, was zur Masse gehört (§§ 47, 51 InsO — Aus- und Absonderungsrechte). Frage nach der Aussonderungsliste, bevor du bewertest.

  • Gehören die Räume zur Masse — oder hängt alles am Vermieter?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Bei gemieteten Betriebsräumen entscheidet der Vermieter, ob der Mietvertrag auf dich übergeht. Ein Standort, den du nicht behalten darfst, ist bei einem ortsgebundenen Betrieb der ganze Deal. Kläre Eigentum, Restlaufzeit, Kündigungsrechte und die Zustimmung des Vermieters — schriftlich, vor dem Angebot.

  • Sind die Genehmigungen betriebs- oder personengebunden?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Konzessionen, Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolle, Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, Zulassungen im Gesundheits- und Transportbereich: manche gehen mit dem Betrieb über, andere hängen an einer natürlichen Person und erlöschen mit ihr. Eine Genehmigungsmatrix ist bei genehmigungspflichtigen Gewerken der erste Schritt, nicht der letzte.

  • Wem gehören Marke, Domain, Shop und Kundendaten wirklich?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Domains stehen oft auf den Gesellschafter oder die Agentur, nicht auf die Gesellschaft; Marken sind manchmal an eine Holding lizenziert. Ohne Domain und Marke kaufst du Inventar statt eines Geschäfts. Kundendaten sind zusätzlich datenschutzrechtlich zu beurteilen — ein Kundenstamm ist kein Gegenstand, der beliebig übertragen wird.

  • § 613a BGB: welche Arbeitsverhältnisse übernimmst du mit?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Wer einen Betrieb oder Betriebsteil übernimmt, tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein — auch aus der Insolvenz heraus. Was die Insolvenz ändert, ist die Haftung für ALTVERBINDLICHKEITEN: für Ansprüche, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, haftet der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht. Der Sozialplan ist nach § 123 InsO gedeckelt — höchstens 2,5 Monatsverdienste je Arbeitnehmer, und insgesamt höchstens ein Drittel der Masse, die ohne Sozialplan zur Verteilung stünde. Rechne mit Headcount × Monatsverdienst × 2,5 als Obergrenze und prüfe die Drittelgrenze gegen die Masse.

  • Welche Verträge braucht der Betrieb, um am Montag weiterzulaufen?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Der Verwalter hat nach § 103 InsO ein Wahlrecht bei beiderseits nicht erfüllten Verträgen, und Kunden- wie Lieferantenverträge gehen beim Asset-Deal nur mit Zustimmung des Vertragspartners über. Frage nach den fünf Verträgen, ohne die der Betrieb steht — Warenwirtschaft, Zahlungsdienstleister, Fulfilment, Schlüssellieferant, Schlüsselkunde — und kläre die Novation vor dem Closing.

Warum der Kauf aus der Masse sauberer ist als ein normaler Unternehmenskauf

  • § 75 Abs. 2 AO — die Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern des Vorgängers gilt ausdrücklich nicht für den Erwerb aus einer Insolvenzmasse. Beim Kauf eines gesunden Unternehmens ist genau das eines der größten Risiken.
  • § 25 HGB — die Haftung bei Firmenfortführung wird beim Erwerb aus der Masse regelmäßig ausgeschlossen bzw. greift nach herrschender Auffassung nicht; die Abrede gehört trotzdem ausdrücklich in den Kaufvertrag.
  • Altverbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vor Verfahrenseröffnung trägt der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht mit — der laufende Betrieb geht über, die Schulden bleiben in der Masse.

Allgemeine Informationen zur deutschen Rechtslage, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Unternehmen. Für den konkreten Fall zählt allein, was Verwalter und Kaufvertrag sagen.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Kriener Landtechnik-Handel und Service GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kriener Landtechnik-Handel und Service GmbH wurde am 03.08.2026 beim Stralsund eröffnet (Az. 91 IN 151/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Kriener Landtechnik-Handel und Service GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Stralsund. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 91 IN 151/26 geführt.

Wie lautet die Registernummer von Kriener Landtechnik-Handel und Service GmbH?+

Kriener Landtechnik-Handel und Service GmbH ist im amtlichen Register unter HRB HRB 1294 eingetragen.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Kriener Landtechnik-Handel und Service GmbH?+

Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev, Stralsund wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 05.09.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Kriener Landtechnik-Handel und Service GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

Was jetzt? Käufer-Leitfaden

Wie läuft ein Asset-Deal aus einer Insolvenz ab? Welche Fristen musst du kennen? Wann sprichst du am besten mit dem Verwalter?