RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

Kronen-Plastikfolienerzeugnisse GmbH & Co. KG

Aktenzeichen: 9 IN 583/26Insolvenzgericht: DarmstadtBundesland: Hessen
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
0
Stammkapital
Branche
verwalter
Dr. Johannes Hancke
HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB
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Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kronen-Plastikfolienerzeugnisse GmbH & Co. KG wurde am 03.08.2026 beim Darmstadt eröffnet (Az. 9 IN 583/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Johannes Hancke (HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB) bestellt. Forderungen sind bis zum 31.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteEröffnungsbeschluss03.08.2026Anmeldefrist (§174)31.08.2026Prüfungstermin (§29)12.10.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
31.08.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
12.10.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Insolvenzverwalter-Dossier

Dr. Johannes Hancke
Kanzlei: HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB
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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

9 IN 583/26 : Über das Vermögen der Kronen-Plastikfolienerzeugnisse GmbH & Co. KG, Reinstraße 6, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRA 70450), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151 7076 99Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
9 IN 583/26 : Über das Vermögen der Kronen-Plastikfolienerzeugnisse GmbH & Co. KG, Reinstraße 6, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRA 70450), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151 7076 991, Fax: 06151 7076 998. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.08.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (31.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (12.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: * Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. * Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem […] einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Darmstadt, 31.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist Kronen-Plastikfolienerzeugnisse GmbH & Co. KG insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kronen-Plastikfolienerzeugnisse GmbH & Co. KG wurde am 03.08.2026 beim Darmstadt eröffnet (Az. 9 IN 583/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Kronen-Plastikfolienerzeugnisse GmbH & Co. KG zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Darmstadt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 583/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Kronen-Plastikfolienerzeugnisse GmbH & Co. KG?+

Dr. Johannes Hancke (HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB), Darmstadt wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 31.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Kronen-Plastikfolienerzeugnisse GmbH & Co. KG oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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