RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 6d

KY Beteiligungs- und Verwaltung GmbH

Aktenzeichen: 7 IN 118/25Insolvenzgericht: MayenBundesland: Rheinland-Pfalz
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 6
Bieterfenster
noch ~85 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Mayen
Rheinland-Pfalz
Branche
Finanzen & Beteiligungen
verwalter
Dr. Norman Häring
Tiefenbacher Rechtsanwälte
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KY Beteiligungs- und Verwaltung GmbH wurde am 03.09.2026 beim Mayen eröffnet (Az. 7 IN 118/25). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Norman Häring (Tiefenbacher Rechtsanwälte) bestellt. Forderungen sind bis zum 11.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Geschäfts-Nr.: 7 IN 118/25. Über das Vermögen KY Beteiligungs- und Verwaltung GmbH, Stadionstr. 60a, 56626 Andernach (AG Koblenz HRB 24787), vertreten durch: […] Verfahrensbevollmächtigte: […], wird am 02.09.2026 um 12:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […],Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Geschäfts-Nr.: 7 IN 118/25. Über das Vermögen KY Beteiligungs- und Verwaltung GmbH, Stadionstr. 60a, 56626 Andernach (AG Koblenz HRB 24787), vertreten durch: […] Verfahrensbevollmächtigte: […], wird am 02.09.2026 um 12:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/63198602, Fax: 069/63198615, E-Mail: [email protected]. Insolvenzforderungen sind bis zum 11.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 01.12.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über: * die Person des Verwalters (§ 57 InsO); * die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO); * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO); * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO); * die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO); * eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO); * Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO); * Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO); * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO), insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO); Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden. Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung der beiden verfahrenseinleitenden Beschlüsse gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Amtsgericht Mayen, 02.09.2026.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
11.11.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
01.12.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
01.12.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Dr. Norman Häring
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist KY Beteiligungs- und Verwaltung GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KY Beteiligungs- und Verwaltung GmbH wurde am 03.09.2026 beim Mayen eröffnet (Az. 7 IN 118/25).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von KY Beteiligungs- und Verwaltung GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Mayen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 7 IN 118/25 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von KY Beteiligungs- und Verwaltung GmbH?+

Dr. Norman Häring (Tiefenbacher Rechtsanwälte), Frankfurt am Main wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 11.11.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann KY Beteiligungs- und Verwaltung GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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