RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 90d

LA Bauunternehmen GmbH

Aktenzeichen: 93 IN 31/26Insolvenzgericht: AachenBundesland: Nordrhein-Westfalen

Bauunternehmen und Malerbetrieb mit Sitz in Stolberg, gegründet 2023, bietet Fassadensanierung, Malerarbeiten, Trockenbau und Gebäudereinigung an.

www.la-bauunternehmen.dewahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 90
Bieterfenster
noch ~2 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Aachen
Nordrhein-Westfalen
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Rechtsanwalt Frank Graaf
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LA Bauunternehmen GmbH (Stolberg, 52222) wurde am 11.06.2026 beim Aachen eröffnet (Az. 93 IN 31/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Graaf bestellt. Forderungen sind bis zum 24.07.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. LA Bauunternehmen GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 19.04.2023. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Bauunternehmens sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen beteiligen..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 31/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 26980 eingetragenen LA Bauunternehmen GmbH, Salmstraße 24, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch: […]. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.02.2026 bei Gericht eingegangeVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 31/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 26980 eingetragenen LA Bauunternehmen GmbH, Salmstraße 24, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch: […]. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […], Telefon: 0241/4636280, Fax: 0241/46362811. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 09.09.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des […], Zimmer Nr. D 0.405 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem […] schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 93 IN 31/26 Amtsgericht Aachen, 09.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
LA Bauunternehmen GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 26980 · Amtsgericht Aachen
Sitz
Stolberg, 52222
Geschäftsadresse
Salmstraße 24, 52222, Stolberg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Bauunternehmens sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen beteiligen.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
19.04.2023

Unternehmensprofil

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ZeitfensterWahrscheinlich zu spät für den GesamtbetriebBekanntmachung vor 91 Tagen

Der Berichtstermin ist vorbei; über Fortführung oder Liquidation wurde entschieden. Der Gesamtbetrieb ist meist vergeben — einzelne Assets (Marke, Domain, IP, Maschinen) sind dann oft günstiger zu haben.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
24.07.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
09.09.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
09.09.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist LA Bauunternehmen GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LA Bauunternehmen GmbH (Stolberg, 52222) wurde am 11.06.2026 beim Aachen eröffnet (Az. 93 IN 31/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von LA Bauunternehmen GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Aachen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 93 IN 31/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von LA Bauunternehmen GmbH?+

Rechtsanwalt Frank Graaf, Aachen wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 24.07.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von LA Bauunternehmen GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Bauunternehmens sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen beteiligen..

Kann LA Bauunternehmen GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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