RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 84d

LFD Bau & Isolierung GmbH

Aktenzeichen: 402 IN 709/26Insolvenzgericht: LeipzigBundesland: Sachsen

Bauunternehmen für Hoch- und Tiefbau sowie Dämm- und Verkleidungsarbeiten, Sitz Markranstädt, regional.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 84
Bieterfenster
noch ~8 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Leipzig
Sachsen
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Rechtsanwalt Thomas Jacobs
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LFD Bau & Isolierung GmbH (Markranstädt, 04420) wurde am 17.06.2026 beim Leipzig eröffnet (Az. 402 IN 709/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Jacobs bestellt. Forderungen sind bis zum 31.07.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. LFD Bau & Isolierung GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 26.03.2019. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Die Führung und Unterhaltung eines Bauunternehmens, die Durchführung und Vermittlung von Bauarbeitern jeglicher Art, insbesondere allgemeiner Hoch- und Tiefbau, Eisenflechtung, Betonbohr- und -schneidarbeiten, Bodenlegearbeiten, Bautrocknung, Einbau von genormten Baufertigteilen, Kanalbau, Kläranlagenbau, Pflasterarbeiten, Brückenbau, Tunnelbau, Industrie- und Kraftwerksbau, Hallenbau, Einkaufszentren/Märkte-Bau, Ein- und Mehrfamilienhäuserbau, Deichbau und Hochwasserschutzbau, Hochbehälterbau, Neu- und Sanierungsbau, Bau von Regenrückhaltebecken, TBMaurerarbeiten, Dämm-, Schutz- und Verkleidungsarbeiten, die Beförderung von nicht gefährlichen Baustoffen, Abfällen und Erdmassen..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzHRB HRB 37110Bieterfenster ~8 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 709/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LFD Bau & Isolierung GmbH, Krakauer Straße 8, 04420 Markranstädt, Amtsgericht Leipzig , HRB 37110 vertreten durch: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Telefax: 0341 3038511 TVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 709/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LFD Bau & Isolierung GmbH, Krakauer Straße 8, 04420 Markranstädt, Amtsgericht Leipzig , HRB 37110 vertreten durch: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Telefax: 0341 3038511 Telefon geschäftlich: 0341 303850 Email geschäftlich: [email protected] Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 31.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 31.08.2026 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
LFD Bau & Isolierung GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 37110 · Amtsgericht Leipzig
Sitz
Markranstädt, 04420
Geschäftsadresse
Krakauer Straße 8, 04420, Markranstädt
Gegenstand des Unternehmens
Die Führung und Unterhaltung eines Bauunternehmens, die Durchführung und Vermittlung von Bauarbeitern jeglicher Art, insbesondere allgemeiner Hoch- und Tiefbau, Eisenflechtung, Betonbohr- und -schneidarbeiten, Bodenlegearbeiten, Bautrocknung, Einbau von genormten Baufertigteilen, Kanalbau, Kläranlagenbau, Pflasterarbeiten, Brückenbau, Tunnelbau, Industrie- und Kraftwerksbau, Hallenbau, Einkaufszentren/Märkte-Bau, Ein- und Mehrfamilienhäuserbau, Deichbau und Hochwasserschutzbau, Hochbehälterbau, Neu- und Sanierungsbau, Bau von Regenrückhaltebecken, TBMaurerarbeiten, Dämm-, Schutz- und Verkleidungsarbeiten, die Beförderung von nicht gefährlichen Baustoffen, Abfällen und Erdmassen.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
26.03.2019
Vertretungsregelung
einzelvertretungsberechtigt;

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterFenster schließt sichBekanntmachung vor 85 Tagen

Seit der Eröffnung ist einige Zeit vergangen. Ein Bieterprozess läuft möglicherweise bereits — vor einer Interessensbekundung kurz prüfen, ob der Betrieb noch verkauft wird.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
31.07.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist LFD Bau & Isolierung GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LFD Bau & Isolierung GmbH (Markranstädt, 04420) wurde am 17.06.2026 beim Leipzig eröffnet (Az. 402 IN 709/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von LFD Bau & Isolierung GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Leipzig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 402 IN 709/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von LFD Bau & Isolierung GmbH?+

Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Leipzig wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 31.07.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von LFD Bau & Isolierung GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Die Führung und Unterhaltung eines Bauunternehmens, die Durchführung und Vermittlung von Bauarbeitern jeglicher Art, insbesondere allgemeiner Hoch- und Tiefbau, Eisenflechtung, Betonbohr- und -schneidarbeiten, Bodenlegearbeiten, Bautrocknung, Einbau von genormten Baufertigteilen, Kanalbau, Kläranlagenbau, Pflasterarbeiten, Brückenbau, Tunnelbau, Industrie- und Kraftwerksbau, Hallenbau, Einkaufszentren/Märkte-Bau, Ein- und Mehrfamilienhäuserbau, Deichbau und Hochwasserschutzbau, Hochbehälterbau, Neu- und Sanierungsbau, Bau von Regenrückhaltebecken, TBMaurerarbeiten, Dämm-, Schutz- und Verkleidungsarbeiten, die Beförderung von nicht gefährlichen Baustoffen, Abfällen und Erdmassen..

Kann LFD Bau & Isolierung GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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