RegelinsolvenzSicherungsmaßnahme

LKM GmbH

Aktenzeichen: 25 IN 193/26Insolvenzgericht: KielBundesland: Schleswig-Holstein
Käufer-Interesse
27/100
Tage seit Eröffnung
Stammkapital
Branche
verwalter
Dr. Tessa Hauschild
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KI-Kurzdossier

Die LKM GmbH ist eine insolvente deutsche Firma mit Sitz in Kiel (Insolvenzverfahren 25 IN 193/26). Es liegen weder ein Handelsregistereintrag, noch ein Jahresabschluss im Bundesanzeiger vor. Die Webseite (lkm-power.de) zeigt lediglich eine Startseite mit einem Bild und Ton, ohne Produktbeschreibung oder Geschäftsmodell. In den Suchergebnissen tauchen nur nichtssagende Pressemeldungen auf, die keinen Bezug zur LKM GmbH erkennen lassen. Daher sind Geschäftsmodell, Produkte, Zielmarkt, Umsatz und Mitarbeiterzahl unbekannt. Das einzige Distress-Signal ist die öffentliche Insolvenzbekanntmachung.

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteSicherungsmaßnahme27.07.2026

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  • 3 Kernfragen für Erstgespräch•••
  • 3 Fall-spezifische Risiken•••

Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Insolvenzverwalter-Dossier

Dr. Tessa Hauschild
Fälle insgesamt
0
Fallverlauf
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Web-Präsenz

Archivierte Momentaufnahmen (Wayback)

Käufer-Interesse Score

27/ 100

Proprietäres Composite: 0-100 auf Basis von Web-Präsenz, Dossier-Tiefe, News, Verfahrensart und Bid-Timing.

Web-Auflösung
0/20
Dossier-Tiefe
12/20
News-Aktivität
15/20
Schuldner-geführtes Verfahren
0/20
Bid-Phase Timing
0/20

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Aktuelle News & Presse-Erwähnungen

Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

25 IN 193/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. LKM GmbH, Falckensteiner Straße 2, 24159 Kiel, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 18130 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 27.07.2026 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin […], Westring 455 / Wissenschaftspark, 24118 Kiel, Telefon: 0431 99081-0, Telefax: 0431 99081-100. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Unter d
Vollständige Veröffentlichung nach kostenloser Registrierung — inkl. Rechtsbehelfsbelehrung.

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

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