Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

massivhäuser mit flair GmbH

Aktenzeichen: 7 IN 61/26Insolvenzgericht: MayenBundesland: Rheinland-Pfalz

Anbieter von Massivhäusern und Bauleistungen in Deutschland; keine Handelsregister‑, Bundesanzeiger‑ oder Webinformationen verfügbar.

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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~8 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Mayen
Rheinland-Pfalz
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Prof. Schmidt
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der massivhäuser mit flair GmbH wurde am 17.06.2026 beim Mayen beantragt (Az. 7 IN 61/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingo Grünewald (Prof. Schmidt) bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzHRB HRB 20888Bieterfenster ~8 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

In dem Insolvenzantragsverfahren 7 IN 61/26 über das Vermögen der massivhäuser mit flair GmbH, Musterhausstr. 151, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 20888), vertreten durch: […] Siebenborn-Birkenhof, 56321 Brey, (Liquidator), - Antragstellerin - An dem weiter beteiligt ist: Rechtsanwalt […], c/Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
In dem Insolvenzantragsverfahren 7 IN 61/26 über das Vermögen der massivhäuser mit flair GmbH, Musterhausstr. 151, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 20888), vertreten durch: […] Siebenborn-Birkenhof, 56321 Brey, (Liquidator), - Antragstellerin - An dem weiter beteiligt ist: Rechtsanwalt […], c/o Prof. Schmidt, Schlossstr. 7, 56856 Zell/Mosel, Tel.: 06542/18130-10, Fax: 06542/18130-29, E-Mail: [email protected]. -vorläufiger Insolvenzverwalter - wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 17.06.2026 angeordnet: 1. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen. 2. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Insolvenzsonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden. 3. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin fortführen; er soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt. 4. Der Beschluss vom 27.05.2026 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten. 5. Die Anordnung erfolgt auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären. Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs der Antragstellerin zu ermöglichen. Amtsgericht Mayen, 17.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-09-17 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Rechtsanwalt Ingo Grünewald
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist massivhäuser mit flair GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der massivhäuser mit flair GmbH wurde am 17.06.2026 beim Mayen beantragt (Az. 7 IN 61/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von massivhäuser mit flair GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Mayen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 7 IN 61/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von massivhäuser mit flair GmbH?+

Rechtsanwalt Ingo Grünewald (Prof. Schmidt), Zell/Mosel wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann massivhäuser mit flair GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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