Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

MovingPositions GmbH

Aktenzeichen: 275 IN 276/26Insolvenzgericht: BraunschweigBundesland: Niedersachsen
Käufer-Interesse
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Tage seit Eröffnung
Stammkapital
Branche
Sonstiges
verwalter
Prof. Dr. Volker Römermann
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Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MovingPositions GmbH wurde am 04.08.2026 beim Braunschweig beantragt (Az. 275 IN 276/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Volker Römermann bestellt.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteSicherungsmaßnahme04.08.2026

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Wichtige Fristen

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§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

275 IN 276/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MovingPositions GmbH, Rebenring 47a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206746), vertr. d: […]. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen InsolvenzvVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
275 IN 276/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MovingPositions GmbH, Rebenring 47a, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206746), vertr. d: […]. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt […], Tel.: 0511/32660-0, Fax: 0511/32660-1 bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Braunschweig, 03.08.2026 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de. (Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist MovingPositions GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MovingPositions GmbH wurde am 04.08.2026 beim Braunschweig beantragt (Az. 275 IN 276/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von MovingPositions GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Braunschweig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 275 IN 276/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von MovingPositions GmbH?+

Prof. Dr. Volker Römermann, Hannover wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann MovingPositions GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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