Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

Multi Media Veranstaltungstechnik GmbH

Aktenzeichen: 84 IN 30/26Insolvenzgericht: Münster (Westfalen)Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Multi Media Veranstaltungstechnik GmbH, Anbieter von Licht-, Ton- und Bühnentechnik für Veranstaltungen in Deutschland, insolvent.

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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~10 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Münster (Westfalen)
Nordrhein-Westfalen
Branche
B2B-Dienstleistungen
verwalter
Dr. Frank Kreuznacht
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Multi Media Veranstaltungstechnik GmbH wurde am 19.06.2026 beim Münster (Westfalen) beantragt (Az. 84 IN 30/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Frank Kreuznacht bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzHRB HRB 5508Bieterfenster ~10 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 30/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 5508 eingetragenen Multi Media Veranstaltungstechnik GmbH, Amelsbürener Str. 211, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch: […] Zum vorläufiVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 30/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 5508 eingetragenen Multi Media Veranstaltungstechnik GmbH, Amelsbürener Str. 211, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch: […] Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt […] bestellt. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). 84 IN 30/26 Amtsgericht Münster, 19.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-09-19 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Multi Media Veranstaltungstechnik GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Multi Media Veranstaltungstechnik GmbH wurde am 19.06.2026 beim Münster (Westfalen) beantragt (Az. 84 IN 30/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Multi Media Veranstaltungstechnik GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Münster (Westfalen). Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 84 IN 30/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Multi Media Veranstaltungstechnik GmbH?+

Dr. Frank Kreuznacht, Münster wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Multi Media Veranstaltungstechnik GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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