RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

Neue Gesellschaft für publizistische Bildungsarbeit e.V.

Aktenzeichen: 80 IN 528/26Insolvenzgericht: BochumBundesland: Nordrhein-Westfalen
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
0
Stammkapital
Branche
Sonstiges

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Gesellschaft für publizistische Bildungsarbeit e.V. (Herne, 44623) wurde am 04.08.2026 beim Bochum eröffnet (Az. 80 IN 528/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Rechtsname
Neue Gesellschaft für publizistische Bildungsarbeit e.V.
Rechtsform
Registernummer
VR VR 5026 · Amtsgericht Bochum
Sitz
Herne, 44623
Geschäftsadresse
Shamrockring 1, 44623, Herne
Gegenstand des Unternehmens
Stammkapital
Gegründet am
27.09.2019
Vertretungsregelung
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden und den Kassierer gemeinsam vertreten.

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteEröffnungsbeschluss04.08.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 528/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 5026 eingetragenen Verein Neue Gesellschaft für publizistische Bildungsarbeit e.V., Shamrockring 1, 44623 Herne, gesetzlich vertreten durch: […] wird dasVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 528/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 5026 eingetragenen Verein Neue Gesellschaft für publizistische Bildungsarbeit e.V., Shamrockring 1, 44623 Herne, gesetzlich vertreten durch: […] wird das Rubrum des Beschlusses vom 01.08.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Verein im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 5026 eingetragen ist Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Bochum, 04.08.2026 Amtsgericht 80 IN 528/26 Amtsgericht Bochum, 04.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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