RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 86d

Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH

Aktenzeichen: 402 IN 719/26Insolvenzgericht: LeipzigBundesland: Sachsen

Anbieter für Vermietung von Hausbooten und Ferienhäusern sowie Entwicklung von Marinas, gegründet 2020.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 86
Bieterfenster
noch ~6 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Leipzig
Sachsen
Branche
Immobilien
verwalter
Frau Dipl.-Kffr. (FH) StB Dorit Aurich
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH (Leipzig, 04179) wurde am 15.06.2026 beim Leipzig eröffnet (Az. 402 IN 719/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Frau Dipl.-Kffr. (FH) StB Dorit Aurich bestellt. Forderungen sind bis zum 31.07.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH ist im Handelsregister eingetragen, gegründet am 11.11.2020. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Vermietung von Hausbooten und Ferienhäusern und Entwicklung von Marinas, sowie damit in Verbindung stehende Dienstleistungen..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzHRB HRB 38095Bieterfenster ~6 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 719/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH, Franz-Flemming-Straße 23, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38095 vertreten durch: […]. Insolvenzverwalterin ist: Frau Dipl.-Kffr. (FH) […]TVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 719/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH, Franz-Flemming-Straße 23, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38095 vertreten durch: […]. Insolvenzverwalterin ist: Frau Dipl.-Kffr. (FH) […]Telefax: 0341 910 471 0 Telefon geschäftlich: 0341 910 470 Email geschäftlich: [email protected] Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 31.07.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 31.08.2026 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Registernummer
HRB HRB 38095 · Amtsgericht Leipzig
Sitz
Leipzig, 04179
Geschäftsadresse
Franz-Flemming-Straße 23, HH links, 04179, Leipzig
Gegenstand des Unternehmens
Vermietung von Hausbooten und Ferienhäusern und Entwicklung von Marinas, sowie damit in Verbindung stehende Dienstleistungen.
Stammkapital
€80.300
Gegründet am
11.11.2020

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterFenster schließt sichBekanntmachung vor 87 Tagen

Seit der Eröffnung ist einige Zeit vergangen. Ein Bieterprozess läuft möglicherweise bereits — vor einer Interessensbekundung kurz prüfen, ob der Betrieb noch verkauft wird.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
31.07.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH (Leipzig, 04179) wurde am 15.06.2026 beim Leipzig eröffnet (Az. 402 IN 719/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Leipzig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 402 IN 719/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH?+

Frau Dipl.-Kffr. (FH) StB Dorit Aurich, Leipzig wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 31.07.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Vermietung von Hausbooten und Ferienhäusern und Entwicklung von Marinas, sowie damit in Verbindung stehende Dienstleistungen..

Kann Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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