RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 54d

OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH

Aktenzeichen: 218 IN 1083/25Insolvenzgericht: ChemnitzBundesland: Sachsen

OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH i.L. stellt textile Produkte wie Garne und Seiden her.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 54
Bieterfenster
noch ~38 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Chemnitz
Sachsen
Branche
Fertigung / Industrie
verwalter
Rechtsanwalt Thomas Beck
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH (Flöha, 09557) wurde am 24.06.2026 beim Chemnitz eröffnet (Az. 218 IN 1083/25). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Beck bestellt. Forderungen sind bis zum 07.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH i.L., Heinrich-Heine-Straße 5, 09557 Flöha, Amtsgericht Chemnitz , HRB 514 vertreten durch: […]. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung, Ein- und Verkauf von Garnen, Seiden und textilen FlächengeVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH i.L., Heinrich-Heine-Straße 5, 09557 Flöha, Amtsgericht Chemnitz , HRB 514 vertreten durch: […]. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung, Ein- und Verkauf von Garnen, Seiden und textilen Flächengebilden sowie deren Veredelung) wird am 19.06.2026 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt […] 31 - 33 01099 Dresden Telefon geschäftlich: 0351 26441100 Telefax: 0351 26441101 Email geschäftlich: dresden@anwaelte-beck.de Website: www.anwaelte-beck.de bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 07.08.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 18.09.2026 beim […] schriftlich einzureichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 514 · Amtsgericht Chemnitz
Sitz
Flöha, 09557
Geschäftsadresse
Heinrich-Heine-Straße 5, 09557, Flöha
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung, Ein- und Verkauf von Garnen, Seiden und textilen Flächengebilden sowie deren Veredelung.
Stammkapital
€5.000.000
Gegründet am
26.06.1990

Unternehmensprofil

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
07.08.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
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Häufige Fragen

Ist OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH (Flöha, 09557) wurde am 24.06.2026 beim Chemnitz eröffnet (Az. 218 IN 1083/25).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Chemnitz. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 218 IN 1083/25 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH?+

Rechtsanwalt Thomas Beck, Dresden wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 07.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann OTEX - OHLINGER Textilwerke GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

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