RegelinsolvenzSicherungsmaßnahme

Pflegebetriebe Kuhrcke GmbH

Aktenzeichen: 28 IN 67/26Insolvenzgericht: ItzehoeBundesland: Schleswig-Holstein

Betrieb einer Seniorenpflegeeinrichtung in Breitenberg, seit 2026 im vorläufigen Insolvenzverfahren.

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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~14 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Itzehoe
Schleswig-Holstein
Branche
Gesundheit & Medizin
verwalter
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegebetriebe Kuhrcke GmbH (Breitenberg, 25597) wurde am 23.06.2026 beim Itzehoe beantragt (Az. 28 IN 67/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Pflegebetriebe Kuhrcke GmbH ist eine eingetragene GmbH. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Der Betrieb einer Seniorenpflegeeinrichtung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen und übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen errichten..

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

28 IN 67/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Pflegebetriebe Kuhrcke GmbH, Kirchenstrasse 22, 25597 Breitenberg, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 1592 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur SichVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
28 IN 67/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Pflegebetriebe Kuhrcke GmbH, Kirchenstrasse 22, 25597 Breitenberg, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 1592 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Itzehoe Bergstraße 5-7 25524 Itzehoe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 22.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Pflegebetriebe Kuhrcke GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 1592 · Amtsgericht Pinneberg
Sitz
Breitenberg, 25597
Geschäftsadresse
Kirchenstraße 28, 25597, Breitenberg
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Seniorenpflegeeinrichtung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen und übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen errichten.
Stammkapital
Gegründet am
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Pflegebetriebe Kuhrcke GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegebetriebe Kuhrcke GmbH (Breitenberg, 25597) wurde am 23.06.2026 beim Itzehoe beantragt (Az. 28 IN 67/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Pflegebetriebe Kuhrcke GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Itzehoe. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 28 IN 67/26 geführt.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von Pflegebetriebe Kuhrcke GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Der Betrieb einer Seniorenpflegeeinrichtung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen und übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Sie darf ferner Zweigniederlassungen errichten..

Kann Pflegebetriebe Kuhrcke GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

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