Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

POS Display Solutions GmbH

Aktenzeichen: 43 IN 491/26Insolvenzgericht: BielefeldBundesland: Nordrhein-Westfalen

POS Display Solutions GmbH entwickelt und vertreibt Displays und Verpackungen für Einzelhändler und Werbung.

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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~44 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Branche
Fertigung / Industrie
verwalter
Rechtsanwalt Thomas Bagh
Kontaktdaten nach Anmeldung

Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der POS Display Solutions GmbH (Bad Oeynhausen, 32549) wurde am 25.06.2026 beim Bielefeld beantragt (Az. 43 IN 491/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Bagh bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzHRB HRB 19879Bieterfenster ~44 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 491/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19879 eingetragenen POS Display Solutions GmbH, Unterer Sundern 15, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch: […] Zum vorläVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 491/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19879 eingetragenen POS Display Solutions GmbH, Unterer Sundern 15, 32549 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch: […] Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt […] bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 43 IN 491/26 Amtsgericht Bielefeld, 24.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
POS Display Solutions GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 19879 · Amtsgericht Bad Oeynhausen
Sitz
Bad Oeynhausen, 32549
Geschäftsadresse
Unterer Sundern 15, 32549, Bad Oeynhausen
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Displays und Verpackungen aller Art, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
06.08.2024

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-09-25 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist POS Display Solutions GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der POS Display Solutions GmbH (Bad Oeynhausen, 32549) wurde am 25.06.2026 beim Bielefeld beantragt (Az. 43 IN 491/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von POS Display Solutions GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Bielefeld. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 43 IN 491/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von POS Display Solutions GmbH?+

Rechtsanwalt Thomas Bagh, Hiddenhausen wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann POS Display Solutions GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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