RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 8d

Prioor Logistics Solutions GmbH

Aktenzeichen: 70h IN 36/26Insolvenzgericht: KölnBundesland: Nordrhein-Westfalen
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 8
Bieterfenster
noch ~83 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Köln
Nordrhein-Westfalen
Branche
Logistik & Transport
verwalter
Magdalena Konschalla
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prioor Logistics Solutions GmbH wurde am 01.09.2026 beim Köln eröffnet (Az. 70h IN 36/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Magdalena Konschalla bestellt.

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RegelinsolvenzHRB HRB 124186Bieterfenster ~83 TageBerichtstermin steht

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 36/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 124186 eingetragenen Prioor Logistics Solutions GmbH, Düsseldorfer Straße 117, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: die Erbringung logistischer und spediVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 36/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 124186 eingetragenen Prioor Logistics Solutions GmbH, Düsseldorfer Straße 117, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: die Erbringung logistischer und speditioneller Tätigkeiten, auch im Selbsteintritt; die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen im Bereich Logistik und angrenzenden Bereichen; die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb digitaler Dienstleistungen im Logistiksegment wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 12:34 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin […], Telefon: 02171 4047 25, Fax: 02171 4047 22. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 25.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfa ls: - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens im Ganzen als besondere Rechtshandlung im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr.1 InsO an die F-One Akquisition 01 GmbH. Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 05.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 70h IN 36/26 Amtsgericht Köln, 01.09.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

Nächster TerminBerichtstermin (Fortführung oder Liquidation)2026-11-25 · in 76 Tagen

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
25.11.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
25.11.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Prioor Logistics Solutions GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prioor Logistics Solutions GmbH wurde am 01.09.2026 beim Köln eröffnet (Az. 70h IN 36/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Prioor Logistics Solutions GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Köln. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70h IN 36/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Prioor Logistics Solutions GmbH?+

Magdalena Konschalla, Leverkusen wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Prioor Logistics Solutions GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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