RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 86d

pxMEDIA.de GmbH

Aktenzeichen: 60 IN 148/26Insolvenzgericht: RostockBundesland: Mecklenburg-Vorpommern
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 86
Bieterfenster
noch ~6 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Rostock
Mecklenburg-Vorpommern
Branche
verwalter
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pxMEDIA.de GmbH wurde am 15.06.2026 beim Rostock eröffnet (Az. 60 IN 148/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzHRB HRB 13614Bieterfenster ~6 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

60 IN 148/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PX Abwicklungs GmbH, vertreten durch: […]. Geschäftsführer […] Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13614 - Schuldnerin - | Der Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 19.08.2021 über die Eröffnung des InsolvenzverfahrensVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
60 IN 148/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. PX Abwicklungs GmbH, vertreten durch: […]. Geschäftsführer […] Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13614 - Schuldnerin - | Der Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 19.08.2021 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Stundung der Verfahrenskosten werden im Rubrum dahingehend berichtigt, dass das Geburtsdatum des Schuldners richtig lautet: „20.03.1954“. Gründe: Der o.g. Beschluss war gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO wegen einer offenkundigen Unrichtigkeit zu berichtigen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rostock Zochstraße 13 18057 Rostock oder bei dem Landgericht Rostock August-Bebel-Straße 15 - 20 18055 Rostock einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 11.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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ZeitfensterFenster schließt sichBekanntmachung vor 87 Tagen

Seit der Eröffnung ist einige Zeit vergangen. Ein Bieterprozess läuft möglicherweise bereits — vor einer Interessensbekundung kurz prüfen, ob der Betrieb noch verkauft wird.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist pxMEDIA.de GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der pxMEDIA.de GmbH wurde am 15.06.2026 beim Rostock eröffnet (Az. 60 IN 148/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von pxMEDIA.de GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Rostock. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 60 IN 148/26 geführt.

Kann pxMEDIA.de GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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