Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

Reconex GmbH

Aktenzeichen: 6 IN 196/26Insolvenzgericht: GießenBundesland: Hessen

Spezialist für Telekommunikationsnetz- und Tiefbau mit Standbein in Beschichtungstechnik, insolvent nach Eigenantrag.

www.reconex.dewahrscheinlich
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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~92 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Gießen
Hessen
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Dr. Jan Markus Plathner
Brinkmann & Partner
Kontaktdaten nach Anmeldung

Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reconex GmbH (Mücke, 35325) wurde am 13.08.2026 beim Gießen beantragt (Az. 6 IN 196/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Jan Markus Plathner (Brinkmann & Partner) bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzWebsite erreichbarHRB HRB 8508Bieterfenster ~92 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 196/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Reconex GmbH, Siemensstraße 2, 35325 Mücke (AG Gießen , HRB 8508), vertreten durch: […] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […], August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt am Main, ist am 13.08.2Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 196/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Reconex GmbH, Siemensstraße 2, 35325 Mücke (AG Gießen , HRB 8508), vertreten durch: […] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […], August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt am Main, ist am 13.08.2026 um 10:09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt […], c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt). Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem […] einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Gießen, 13.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Reconex GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 8508 · Amtsgericht Gießen
Sitz
Mücke, 35325
Geschäftsadresse
Siemensstraße 2, 35325, Mücke
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung, Projektierung sowie Montage von Telekommunikationsnetzen, Telefonanschlüssen und Netzwerkverkabelungen. Durchführung von Baumaßnahmen für Tiefbau, u. a. Kabel-, Kanal-, Leitungs- und Straßenbau sowie Herstellen von Durchbohrungen und Gewässerkreuzungen und alle damit zusammenhängenden Arbeiten.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
19.05.2015

Unternehmensprofil

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-11-13 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

Insolvenzverwalter-Dossier

Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei: Brinkmann & Partner
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Reconex GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reconex GmbH (Mücke, 35325) wurde am 13.08.2026 beim Gießen beantragt (Az. 6 IN 196/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Reconex GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Gießen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 6 IN 196/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Reconex GmbH?+

Dr. Jan Markus Plathner (Brinkmann & Partner), Frankfurt am Main wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Reconex GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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