Debtor in possessionInsolvency openedLate phase · 92d

REVITALIS SIEBZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG

Case number: 67g IN 97/26Court: HamburgState: Hamburg

Project company of the REVITALIS Group for real estate development, based in Hamburg, founded in 2022.

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Stage
Insolvency opened
day 92
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opening phase over
Court / region
Hamburg
Hamburg
Industry
Real estate
sachwalter
Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz
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The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning REVITALIS SIEBZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (Hamburg, 20354) were opened on 2026-06-09 at the Hamburg (case no. 67g IN 97/26). Procedure type: Debtor in possession. Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-07-03. REVITALIS SIEBZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG is a registered KG.

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Debtor in possessionManagement still in controlWebsite liveHRA HRA 120634

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

67g IN 97/26 : Über das Vermögen der REVITALIS SIEBZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Warburgstraße 2, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRA 120634), vertr. d: […]. REVITALIS REAL ESTATE II. Verwaltungsgesellschaft mbH, Warburgstraße 2, 20354 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafter: […]. ThoShow full announcement ↓
67g IN 97/26 : Über das Vermögen der REVITALIS SIEBZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Warburgstraße 2, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRA 120634), vertr. d: […]. REVITALIS REAL ESTATE II. Verwaltungsgesellschaft mbH, Warburgstraße 2, 20354 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafter: […]. Thomas Cromm, (Geschäftsführer), vertr. d: […]. Marc Wirtz, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2026 um 11:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt […], Tel.: (040) 80 81 36 210. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.07.2026 anzumelden; b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 04.08.2026, 10:30 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO) - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweis: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem […] einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 28.05.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

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Legal name
REVITALIS SIEBZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
Legal form
KG
Register number
HRA HRA 120634 · Amtsgericht Hamburg
Registered seat
Hamburg, 20354
Business address
Warburgstraße 2, 20354, Hamburg
Business purpose
Share capital
Founded on

Company profile

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Key deadlines

Claim deadline
2026-07-03
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
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Administrator dossier

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Frequently asked questions

Is REVITALIS SIEBZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG insolvent?+

Insolvency proceedings concerning REVITALIS SIEBZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (Hamburg, 20354) were opened on 2026-06-09 at the Hamburg (case no. 67g IN 97/26).

Which court handles the insolvency of REVITALIS SIEBZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG and what is the case number?+

The competent court is the Hamburg. The proceedings are conducted under case number 67g IN 97/26.

Who is the insolvency administrator of REVITALIS SIEBZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG?+

Rechtsanwalt Dr. Sven Undritz, Hamburg was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-07-03.

Can REVITALIS SIEBZEHNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?