RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 45d

Schnur, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Aktenzeichen: 105 IN 33/26Insolvenzgericht: SaarbrückenBundesland: Saarland
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 45
Bieterfenster
noch ~47 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Saarbrücken
Saarland
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
nicht veröffentlicht
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schnur, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Nalbach, 66809) wurde am 03.08.2026 beim Saarbrücken eröffnet (Az. 105 IN 33/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Schnur, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist im Handelsregister eingetragen, gegründet am 29.01.1979. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Ausführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten sowie der Bau von Sportanlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen in In- und Ausland zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen oder andere Unternehmen zu erwerben.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzHRB HRB 52550Bieterfenster ~47 Tage

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Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Schnur, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
nicht veröffentlicht
Registernummer
HRB HRB 52550 · Amtsgericht Saarbrücken
Sitz
Nalbach, 66809
Geschäftsadresse
Düppenweilerstraße 70, 66809, Nalbach
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten sowie der Bau von Sportanlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen in In- und Ausland zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen oder andere Unternehmen zu erwerben
Stammkapital
€200.000
Gegründet am
29.01.1979

Unternehmensprofil

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Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Berichtstermin · Käuferfenster
§§ 29, 156–157 InsO — die Gläubigerversammlung entscheidet über Fortführung oder Stilllegung. Übertragende Sanierungen laufen meist davor.
Anmeldefrist · Gläubigerfrist
§174 InsO — Frist für Gläubiger, Forderungen anzumelden. Kein Käufertermin.
Prüfungstermin · Gläubigerfrist
§§ 29, 176 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen. Gläubigertermin.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.

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Was am Asset-Deal hängt

Ein Kauf aus der Insolvenzmasse ist ein Asset-Deal: du kaufst einzelne Gegenstände und Rechte, nicht die Gesellschaft. Das ist die Checkliste, die erfahrene Käufer vor dem Angebot abarbeiten. Zu diesem Verfahren liegen uns die Antworten nicht vor — sie kommen vom Insolvenzverwalter.

  • Welche Assets gehören wirtschaftlich schon jemand anderem?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Leasing sind der häufigste Grund, warum die Maschine auf dem Foto nicht mitverkauft wird. Der Verwalter darf nur verwerten, was zur Masse gehört (§§ 47, 51 InsO — Aus- und Absonderungsrechte). Frage nach der Aussonderungsliste, bevor du bewertest.

  • Gehören die Räume zur Masse — oder hängt alles am Vermieter?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Bei gemieteten Betriebsräumen entscheidet der Vermieter, ob der Mietvertrag auf dich übergeht. Ein Standort, den du nicht behalten darfst, ist bei einem ortsgebundenen Betrieb der ganze Deal. Kläre Eigentum, Restlaufzeit, Kündigungsrechte und die Zustimmung des Vermieters — schriftlich, vor dem Angebot.

  • Sind die Genehmigungen betriebs- oder personengebunden?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Konzessionen, Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolle, Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, Zulassungen im Gesundheits- und Transportbereich: manche gehen mit dem Betrieb über, andere hängen an einer natürlichen Person und erlöschen mit ihr. Eine Genehmigungsmatrix ist bei genehmigungspflichtigen Gewerken der erste Schritt, nicht der letzte.

  • Wem gehören Marke, Domain, Shop und Kundendaten wirklich?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Domains stehen oft auf den Gesellschafter oder die Agentur, nicht auf die Gesellschaft; Marken sind manchmal an eine Holding lizenziert. Ohne Domain und Marke kaufst du Inventar statt eines Geschäfts. Kundendaten sind zusätzlich datenschutzrechtlich zu beurteilen — ein Kundenstamm ist kein Gegenstand, der beliebig übertragen wird.

  • § 613a BGB: welche Arbeitsverhältnisse übernimmst du mit?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Wer einen Betrieb oder Betriebsteil übernimmt, tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein — auch aus der Insolvenz heraus. Was die Insolvenz ändert, ist die Haftung für ALTVERBINDLICHKEITEN: für Ansprüche, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, haftet der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht. Der Sozialplan ist nach § 123 InsO gedeckelt — höchstens 2,5 Monatsverdienste je Arbeitnehmer, und insgesamt höchstens ein Drittel der Masse, die ohne Sozialplan zur Verteilung stünde. Rechne mit Headcount × Monatsverdienst × 2,5 als Obergrenze und prüfe die Drittelgrenze gegen die Masse.

  • Welche Verträge braucht der Betrieb, um am Montag weiterzulaufen?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Der Verwalter hat nach § 103 InsO ein Wahlrecht bei beiderseits nicht erfüllten Verträgen, und Kunden- wie Lieferantenverträge gehen beim Asset-Deal nur mit Zustimmung des Vertragspartners über. Frage nach den fünf Verträgen, ohne die der Betrieb steht — Warenwirtschaft, Zahlungsdienstleister, Fulfilment, Schlüssellieferant, Schlüsselkunde — und kläre die Novation vor dem Closing.

Warum der Kauf aus der Masse sauberer ist als ein normaler Unternehmenskauf

  • § 75 Abs. 2 AO — die Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern des Vorgängers gilt ausdrücklich nicht für den Erwerb aus einer Insolvenzmasse. Beim Kauf eines gesunden Unternehmens ist genau das eines der größten Risiken.
  • § 25 HGB — die Haftung bei Firmenfortführung wird beim Erwerb aus der Masse regelmäßig ausgeschlossen bzw. greift nach herrschender Auffassung nicht; die Abrede gehört trotzdem ausdrücklich in den Kaufvertrag.
  • Altverbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vor Verfahrenseröffnung trägt der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht mit — der laufende Betrieb geht über, die Schulden bleiben in der Masse.

Allgemeine Informationen zur deutschen Rechtslage, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Unternehmen. Für den konkreten Fall zählt allein, was Verwalter und Kaufvertrag sagen.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Schnur, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schnur, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Nalbach, 66809) wurde am 03.08.2026 beim Saarbrücken eröffnet (Az. 105 IN 33/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Schnur, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Saarbrücken. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 105 IN 33/26 geführt.

Wie lautet die Registernummer von Schnur, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung?+

Schnur, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist im amtlichen Register unter HRB HRB 52550 beim Amtsgericht Saarbrücken eingetragen.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von Schnur, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Ausführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten sowie der Bau von Sportanlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen in In- und Ausland zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen oder andere Unternehmen zu erwerben.

Kann Schnur, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

Was jetzt? Käufer-Leitfaden

Wie läuft ein Asset-Deal aus einer Insolvenz ab? Welche Fristen musst du kennen? Wann sprichst du am besten mit dem Verwalter?