Debtor in possessionPreliminary measure

Schupp GmbH & Co.KG

Case number: 8 IN 191/26Court: RottweilState: Baden-Württemberg

Online shop for physiotherapy, fitness, and wellness products operated by Schupp GmbH & Co.KG.

www.schupp.shopbest match
Sign in to follow
Stage
Preliminary measure
Bid window
~83 days left
Insolvenzgeld window
Court / region
Rottweil
Baden-Württemberg
Industry
E-commerce
sachwalter
Dr. Thorsten Schleich
Show administrator contact — free

Free registration. You'll then see the name, firm and contact details of the administrator handling this case.

The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning Schupp GmbH & Co.KG were applied for on 2026-09-02 at the Rottweil (case no. 8 IN 191/26). Procedure type: Debtor in possession. Dr. Thorsten Schleich was appointed as insolvency administrator.

Facts from the official notice and register that change how you approach this case.

Debtor in possessionManagement still in controlWebsite liveHRA HRA 430296Bid window ~83 days

Does this fit what you buy?

Tell us your sector, size and region once. We score this case — and every new one — against your thesis, and email you the ones that fit.

Sign in to follow
Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

8 IN 191/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Schupp GmbH & Co.KG, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 430296 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hirt + Teufel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berner Feld 74, 78628 RottweShow full announcement ↓
8 IN 191/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Schupp GmbH & Co.KG, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 430296 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hirt + Teufel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, Gz.: 76675/26 Zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 02.09.2026 um 11:00 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, § 270b Absatz 1 Satz 1 InsO. 1. Zum vorläufigen Sachwalter wird Herr Rechtsanwalt […]-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen Telefon: 07721 94477700, Fax: 07721 94477800 bestellt. 2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§§ 21 Absatz 2 Nummer 3, 270c Absatz 3 InsO). 3. Es wird angeordnet, dass zur Sicherheit abgetretene Forderungen oder Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, vom Gläubiger nicht verwertet, eingezogen oder ausgesondert werden dürfen (§§ 21 Absatz 2 Nummer 5, 270c Absatz 3 Satz 1 InsO). 4. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 2 Satz 1 und 3, 22 Absatz 3 InsO). 5. Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle eingehenden Gelder nur von dem vorläufigen Sachwalter entgegengenommen und Zahlungen nur von dem vorläufigen Sachwalter geleistet werden (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 275 Absatz 2 InsO). 6. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem vorläufigen Gläubigerausschuss anzuzeigen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 3 Satz 1 InsO); ggf. ist gemäß § 274 Absatz 3 Satz 2 InsO zu verfahren. 7. Die Schuldnerin wird ermächtigt, Masseverbindlichkeiten zu begründen (§ 270c Absatz 4 InsO), soweit diese erforderlich sind zur Aufnahme und Besicherung eines Kredits zur Insolvenzgeldvorfinanzierung. § 55 Absatz 2 InsO gilt entsprechend. 8. Die Schuldnerin ist bis zur Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die künftige Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, jedoch nur zu dem Zweck der künftigen gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. 9. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll sie nicht eingehen, wenn der vorläufige Sachwalter widerspricht (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 275 Absatz 1 InsO). 10. Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein für die Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist. 11. Der vorläufige Sachwalter wird gemäß § 270c Absatz 1 InsO beauftragt Bericht zu erstatten über a. die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint; b. die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung; c. das Bestehen von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe. 12. Die Schuldnerin hat dem Gericht und dem vorläufigen Sachwalter unverzüglich wesentliche Änderungen mitzuteilen, welche die Eigenverwaltungsplanung betreffen (§ 270c Absatz 2 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rottweil Königstraße 20 78628 Rottweil einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 02.09.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Company profile

AI-generated dossier

Deal windowAct nowNotice published 8 days ago

Proceedings opened. From here every week costs the estate money, which is why going-concern sales usually run between opening and the report meeting. This is the real buying window.

Typical sequence under the German InsO; not legal advice and not a statement about this case. The administrator runs the process.

Register for free to read the complete dossier.

Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

Continue reading — free

Key deadlines

Claim deadline
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

Administrator dossier

Contact details (phone, email, address)

Register for free to see the administrator's phone, email and office address.

Show contact — free registration

Does this company match your search?

Score the fit against your buyer profile — sector, region, size, deal structure.

Your personal match score for this company

Create a free buyer profile in 60 seconds and see instantly how well this company fits your sector, region and deal size.

Create buyer profile — free
Similar proceedings

Similar proceedings

Questions & guidance

Frequently asked questions

Is Schupp GmbH & Co.KG insolvent?+

Insolvency proceedings concerning Schupp GmbH & Co.KG were applied for on 2026-09-02 at the Rottweil (case no. 8 IN 191/26).

Which court handles the insolvency of Schupp GmbH & Co.KG and what is the case number?+

The competent court is the Rottweil. The proceedings are conducted under case number 8 IN 191/26.

Who is the insolvency administrator of Schupp GmbH & Co.KG?+

Dr. Thorsten Schleich, Villingen-Schwenningen was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

Can Schupp GmbH & Co.KG or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?