RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 50d

Schwert Wohnbau GmbH

Aktenzeichen: 3 IN 60/26Insolvenzgericht: GöppingenBundesland: Baden-Württemberg

Onlineshop für Schwerter, Blankwaffen und Reenactment-Zubehör, Inhaber Silvio Overlach, Betrieb aus Brandenburg.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 50
Bieterfenster
noch ~42 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Göppingen
Baden-Württemberg
Branche
E-Commerce
verwalter
Rechtsanwalt Marc Nicolas Lang
Kontaktdaten nach Anmeldung

Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwert Wohnbau GmbH (Geislingen an der Steige, 73312) wurde am 23.06.2026 beim Göppingen eröffnet (Az. 3 IN 60/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Nicolas Lang bestellt. Forderungen sind bis zum 04.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzWebsite erreichbarHRB HRB 738147Bieterfenster ~42 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

3 IN 60/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Schwert Wohnbau GmbH, Stuttgarter Straße 75, 73312 Geislingen, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 738147 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wirdVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
3 IN 60/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Schwert Wohnbau GmbH, Stuttgarter Straße 75, 73312 Geislingen, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 738147 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 23.06.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […] 4/1, 89073 Ulm Telefon: 0731 140820 Telefax: 0731 1408222 Email: info@tappmeier.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 01.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 04.08.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 13.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Göppingen Schlossplatz 1 73033 Göppingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 23.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Schwert Wohnbau GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 738147 · Amtsgericht Ulm
Sitz
Geislingen an der Steige, 73312
Geschäftsadresse
Stuttgarter Straße 75, 73312, Geislingen an der Steige
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Erstellung von Bauvorhaben aller Art, als Bauträger oder Baubetreuer, in eigenem oder fremden Namen für fremde Rechnung - jeweils mit eigener Bautätigkeit-, der Kauf und Verkauf sowie die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Vermittlung und Vermietung von Immobilien sowie Handel mit Baustoffen und Materialien.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
12.03.2019
Vertretungsregelung
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen.

Unternehmensprofil

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Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

Nächster TerminPrüfungstermin2026-09-01 · in 19 Tagen

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
04.08.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
01.09.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Verwaltung

Insolvenzverwalter-Dossier

Rechtsanwalt Marc Nicolas Lang
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Schwert Wohnbau GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwert Wohnbau GmbH (Geislingen an der Steige, 73312) wurde am 23.06.2026 beim Göppingen eröffnet (Az. 3 IN 60/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Schwert Wohnbau GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Göppingen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 IN 60/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Schwert Wohnbau GmbH?+

Rechtsanwalt Marc Nicolas Lang, Ulm wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 04.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Schwert Wohnbau GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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