RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetSpäte Phase · 91d

SEVENS Management, Artist & Media Consulting GmbH

Aktenzeichen: 70k IN 498/25Insolvenzgericht: KölnBundesland: Nordrhein-Westfalen

GmbH in Köln für Management und Beratung von Künstlern, Models sowie Entertainment- und Medienfirmen, gegründet 2006.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 91
Bieterfenster
noch ~1 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Köln
Nordrhein-Westfalen
Branche
Beratung & Freiberuf
verwalter
Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEVENS Management, Artist & Media Consulting GmbH (Köln, 50667) wurde am 10.06.2026 beim Köln eröffnet (Az. 70k IN 498/25). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick bestellt. Forderungen sind bis zum 29.06.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. SEVENS Management, Artist & Media Consulting GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 23.08.2006. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Gegenstand des Unternehmens ist das Management und die Beratung von Künstlern und Models, das Casten allgemein im Entertainmentbereich und Werbung, die Beratung von Entertainment- Musik-, Event- und Medienfirmen, die Erstellung sowie Vermarktung von Musik- und TV-Formaten.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 498/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58708 eingetragenen SEVENS Management, Artist & Media Consulting GmbH, Helenenstr. 2, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch: […]. Mai 2015 über InsolvenzvVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 498/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58708 eingetragenen SEVENS Management, Artist & Media Consulting GmbH, Helenenstr. 2, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch: […]. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […], Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln, Telefon: 0221 95144626, Fax: 0221 95144691. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der der 29.07.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1342 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 70k IN 498/25 Amtsgericht Köln, 29.04.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
SEVENS Management, Artist & Media Consulting GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 58708 · Amtsgericht Köln
Sitz
Köln, 50667
Geschäftsadresse
Helenenstraße 2, 50667, Köln
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Management und die Beratung von Künstlern und Models, das Casten allgemein im Entertainmentbereich und Werbung, die Beratung von Entertainment- Musik-, Event- und Medienfirmen, die Erstellung sowie Vermarktung von Musik- und TV-Formaten
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
23.08.2006
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Unternehmensprofil

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Seit der Eröffnung ist einige Zeit vergangen. Ein Bieterprozess läuft möglicherweise bereits — vor einer Interessensbekundung kurz prüfen, ob der Betrieb noch verkauft wird.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
29.06.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
29.07.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist SEVENS Management, Artist & Media Consulting GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEVENS Management, Artist & Media Consulting GmbH (Köln, 50667) wurde am 10.06.2026 beim Köln eröffnet (Az. 70k IN 498/25).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von SEVENS Management, Artist & Media Consulting GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Köln. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70k IN 498/25 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von SEVENS Management, Artist & Media Consulting GmbH?+

Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Köln wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 29.06.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von SEVENS Management, Artist & Media Consulting GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Gegenstand des Unternehmens ist das Management und die Beratung von Künstlern und Models, das Casten allgemein im Entertainmentbereich und Werbung, die Beratung von Entertainment- Musik-, Event- und Medienfirmen, die Erstellung sowie Vermarktung von Musik- und TV-Formaten.

Kann SEVENS Management, Artist & Media Consulting GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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